Abmahnung der Kanzlei Bird & Bird für Choon’s Design, Inc. und Rainbow Loom Handels GmbH (Markenrecht)

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Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Bird & Bird vor. Auftraggeber sind die Firma Choon’s Design sowie die Firma Rainbow Loom Handels GmbH.

Die Firma Choon’s Inc. stellt sog. „Rainbow Loom“-Produkte her. Die Firma Rainbow Loom Handels GmbH vertreibt die Produkte in Deutschland.

Gerügt wird der angebliche markenrechtswidrige Verkauf von sog. Loom-Bändern über Onlineplattformen wie eBay.

In der uns vorliegenden Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Ferner soll man sich mit der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verpflichten, die Kosten der Inanspruchnahme der Kanzlei Bird & Bird in Höhe von 2.948,90 Euro zu tragen. Die Kosten berechnen sich aus einem angesetzten Gegenstandswert in Höhe von 250.000,00 Euro. Ferner wird Auskunfterteilung verlangt. Daneben soll man sich verpflichten, sämtliche Schäden zu ersetzen.

Die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung sollte keinesfalls vorschnell selbst unterzeichnet werden. Vielmehr sollte die Abmahnung und insbesondere die vorgefertigte Unterlassungserklärung überprüft werden, da diese sehr weitreichende Konsequenzen nach sich zieht. Unter Umständen empfiehlt sich die Abgabe einer sog. modifizierten – also abgeänderten – Unterlassungserklärung. Diese wird so formuliert, dass man sich nur dazu verpflichten muss, was das Gesetz und die Rechtsprechung vorsehen. Ferner stellt eine modifizierte Unterlassungserklärung kein Schuldeingeständnis dar. Markenrecht ist Spezialmaterie, sodass es sich empfiehlt, einen Rechtsanwalt mit der Verteidigung gegen die Abmahnung zu beauftragen.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten bundesweit Abgemahnte. Wenn auch Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben sollten, können Sie uns gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung telefonisch unter 0221-78952980 erreichen.


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