Abmahnung "CaDA" durch Blaum Dettmers Rabstein für freakware

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Markenrechtliche Abmahnung für "CaDA"

Die Kanzlei mahnt im Auftrag der freakware GmbH unter markenrechtlichen Gesichtspunkten ab.  Abgemahnt wird unter anderem die unrechtmäßige Nutzung der Marke „CaDA“. Hinzukommen noch angebliche wettbewerbsrechtliche Verstöße .


Was wird durch freakware GmbH abgemahnt?

In der Abmahnung wird ausgeführt, dass die freakware GmbH mit Klemmbaustein-Modellen verschiedener Hersteller handle. Für den DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) sei sie für die Firma Doubleeagle Industry (China) Limited eine exklusive Vertriebspartnerin.  


Was wird in der Abmahnung gefordert?

Mit der Abmahnung wird auch die Erstattung der auf aufgewandten Rechtsverfolgungskosten nach einem Gegenstandswert von 99.000,00 Euro gefordert. Hieraus ergeben sich Abmahnkosten von circa 2.584,09 Euro. 

Zu den Forderungen der Abmahnung gehören die Unterlassungsansprüche und die Kostenerstattungsansprüche. Zusätzlich werden mit der vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung Auskunft und Schadensersatz gefordert. 

Gerade hinsichtlich der Auskunftserteilung sollte die Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden. Es sollte mit einem solchen genauestens geprüft werden, ob und in welcher Form Auskunft erteilt wird. Die Auskunftserteilung dient dazu, um einen späteren Schadenersatzanspruch zu berechnen.


Wie sollte man auf die Abmahnung reagieren?

Keinesfalls sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell unterzeichnet werden. Diese stellt nämlich oftmals ein Schuldeingeständnis dar. Zudem enthalten vorformulierte Unterlassungserklärungen in einigen Fällen Formulierungen, die viel zu weit gefasst sind. Da das Markenrecht eine sehr spezielle Rechtsmaterie ist, sollten Sie sich stets von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (zum gewerblichen Rechtsschutz gehört auch das Markenrecht) beraten lassen.


Kostenlose Ersteinschätzung bei markenrechtlicher Abmahnung

Wenn auch Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, können Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung jederzeit telefonisch unter 022180067680 kontaktieren. Die außergerichtliche Vertretung übernehmen wir zu fairen Festpreisen. 


Die Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte ist seit über 11 Jahren auf das Markenrecht spezialisiert. Zu unseren Mandanten gehören Inhaber von Onlineshops genauso wie Markeninhaber. Wir haben in der Zeit des Bestehens unserer Kanzlei tausende Abmahnungen bearbeiten, sodass wir schnell, effizient und kostenschonend für Sie arbeiten können.

Foto(s): Obladen Gaessler Rechtsanwälte


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