Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Sachse Vertriebs GbR wegen Desinfektionsmittel

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Abmahnung der Sachse Vertriebs GbR durch RA Geron S. aus Berlin wegen angeblichen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetzes (AMG)


Uns wurde eine Abmahnung vorgelegt, die ein Berliner Rechtsanwalt im Auftrag der Sachse Vertriebs GbR versendet hat. Unser Mandant vertreibt Desinfektionsmittel (Sterillium) über einen Onlineshop im Versandhandel.

Was wird abgemahnt?

Die Sachse Vertriebs GbR vertritt die Rechtsauffassung, dass für den Vertrieb von Desinfektionsmittel nach § 52 AMG eine gesonderte Erlaubnis erforderlich sei, die die jeweilige Bezirksregierung oder sonst zuständige Behörde erteilt. Ferner sei die Benennung eines Bevollmächtigten und die Veröffentlichung der diesbezüglichen Daten im Impressum des Händlers erforderlich. Der Online- und Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln verlange vor Aufnahme jeglicher Vertriebstätigkeit die Anzeige gegenüber den zuständigen Behörden und nach deren Prüfung die Eintragung in das beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geführte Versandhandels-Register.


Die Sachse Vertriebs GbR soll seit mehr als 17 Jahren im Onlinehandel aktiv sein und man stehe daher mit unserem Mandanten in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.


In der fehlenden Anzeige, bzw. auf Grund der fehlenden Erlaubnis sollen der Sachse Vertriebs GbR diverse wettbewerbsrechtliche Ansprüche zustehen. Hierzu zählen Unterlassungsansprüche sowie Kostenerstattungsansprüche.


Vergleichsangebot der Sachse Vertriebs GbR

Die Sachse Vertriebs GbR lässt ein „interessantes“ Angebot unterbreiten:


  • Entweder man stellt den Vertrieb innerhalb kürzester Zeit ein und zahle einen Vergleichsbetrag in Höhe von 1.000,00 Euro

oder

  • Man gibt eine Unterlassungserklärung ab und erstattet Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 30.000,00 Euro, also insgesamt 1.501,19 Euro.


Dieses Angebot ist deshalb bemerkenswert, da man wohl auf seine Unterlassungsansprüche verzichten möchte, wenn der entsprechende Vergleichsbetrag gezahlt wird und der Vertrieb eingestellt wird.


Ist die Abmahnung der Sachse Vertriebs GbR berechtigt?

Die Abmahnung wirft einige Fragen auf. Zunächst ist es so, dass lediglich Großhändler nach dem Arzneimittelgesetz erlaubnispflichtig sind. Der Vertrieb durch Einzelhändler bedarf nach unserer Rechtsauffassung keiner Erlaubnis. Gleichwohl besteht eine Anzeigepflicht, soweit die Arzneimittel im Versandhandel angeboten sind. Dies ergibt sich aus § 67 Abs. 8 AMG. Wettbewerbsrechtliche Ansprüche bestehen allerdings nur dann, wenn es sich bei § 67 Abs. 8 AMG um eine Marktverhaltensregel handeln würde. Hieran bestehen nach unserer Rechtsauffassung erhebliche Zweifel.

Zudem muss insbesondere das Vergleichsangebot unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs geprüft werden.


Kostenlose Ersteinschätzung - Außergerichtliche Vertretung zu Festpreisen

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Sachse Vertriebs GbR erhalten haben, können Sie uns für eine kostenfreie telefonische Erstauskunft gerne unter 022180067680 kontaktieren. Wir vertreten seit über 12 Jahren erfolgreich Onlinehändler aus ganz Deutschland. Die außergerichtliche Vertretung übernehmen wir zu fairen Festpreisen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Obladen wird mit Ihnen gerne die maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie erörtern.

Foto(s): Obladen Gaessler Rechtsanwälte

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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