Abmahnung der Kanzlei c-Law für G&G Medien (vormals Schulenberg & Schenk)

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Die Kanzlei c-Law, bzw. ©-Law mahnt im Auftrag der Firma G&G Media Foto-Film GmbH ab. Es handelt sich dabei nicht um eine neue Kanzlei, sondern um eine Umfirmierung der Kanzlei Schulenberg & Schenk, die zuvor auch schon für die Firma G&G Media Foto-Film GmbH abgemahnt hat.

Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages gefordert.

Auch wenn die Versuchung groß sein mag, die Angelegenheit möglichst schnell „vom Tisch" zu kriegen: Die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung sollte niemals ungeprüft unterzeichnet werden. Es macht vielmehr Sinn, eine sog. modifizierte, also abgeänderte Unterlassungserklärung zu formulieren. Da einen Unterlassungserklärungen über Jahrzehnte hin binden, sollte die Unterlassungserklärung besonders sorgfältig formuliert werden.

Ob der geforderte Betrag angemessen ist, beantworten die Gerichte inzwischen höchst unterschiedlich. Es gibt einige Hinweisbeschlüsse des Amtsgerichtes Hamburg sowie des Amtsgerichtes München, die zum Ausdruck bringen, dass Streitwerte von mehreren zehntausend Euro unangemessen seien. Vielmehr sollte ein Streitwert in Höhe von 1.000 Euro angenommen werden. Dies würde zu Abmahnkosten von unter 130 Euro führen. Andere Gerichte halten die von den Abmahnkanzleien angesetzten Streitwerte für angemessen. Daher sollte stets ein spezialisierter Rechtsanwalt mit der Überprüfung der Abmahnung beauftragt werden.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten bundesweit eine große Vielzahl von Betroffenen von Filesharing-Abmahnungen. Wir übernehmen die Verteidigung gegen Abmahnungen zu fairen Festpreisen, die Sie auf unserer Homepage einsehen können. Natürlich können Sie uns gerne auch für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung unter 0221-78952980 erreichen.



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