Abmahnung der Kanzlei Denecke, Priess & Partner im Auftrage der Wenn GmbH (Fotoklau)

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Die Kanzlei Denecke, Pries und Partner mahnt illegalen Fotoklau im Internet ab.

1. Worum geht es im heutigen Ratgeberartikel?

Mein heutiger Rechtstipp beschäftigt sich mit einem Thema, das meiner Einschätzung nach in den vergangenen Jahren mehr und mehr an Bedeutung zugenommen hat. Hiermit meine ich Urheberrechtsverletzungen an Bildern/Fotos in digitaler Form (oder umgangssprachlich auch „Fotoklau“ genannt).

Es reichen wenige Klicks mit der Computermaus um durch ein schnelles „Kopieren/Einfügen“ eine derartige Urheberrechtsverletzung zu begehen.

Die Abmahnung, die ich heute besprechen möchte, kommt daher aus dem Bereich des „Fotoklaus“. Berichterstattungen im Internet zur Folge mahnt die Kanzlei Denecke, Priess & Partner derzeit verstärkt derartige Urheberrechtsverletzungen für die WENN GmbH ab.

2. Welche Forderungen werden gestellt?

Die Abmahner fordern zunächst, was für eine solche Abmahnung ganz typisch ist, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zusätzlich wird die Zahlung eines pauschalen Geldbetrages (Abmahnkosten), zusammengesetzt aus Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten, verlangt.

Die Höhe des Geldbetrages hängt insbesondere von der Anzahl der Fotos / Lichtbilder ab.

Dabei gilt folgender Grundsatz: Je mehr Fotos, desto teurer kann die Abmahnung werden.

Für ein Foto verlangt die Kanzlei Denecke, Priess & Partner beispielweise einen Schadensersatz in Höhe von 750.- € sowie zusätzlich 612,80 € Anwaltskosten, was Abmahnkosten von insgesamt 1.362,80 € ergibt.

3. Richtige Reaktion auf eine Abmahnung wegen Fotoklau

Meine ausdrückliche Empfehlung:

Nicht vorschnell zahlen, nichts ohne vorherige anwaltliche Prüfung unterschreiben!

Zunächst müsste die Berechtigung der Abmahnung geprüft werden. Denn nur wenn auch eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, muss überhaupt reagiert werden. Andernfalls wäre die unberechtigte Forderung lediglich kurz schriftlich zurückzuweisen.

Sollte die Abmahnung hingegen gerechtfertigt sein, wäre zumindest eine abgeänderte Unterlassungserklärung abzugeben. Selbst in diesem Fall lässt sich der geforderte Pauschalbetrag mit einer entsprechenden anwaltlichen Argumentation in den meisten Fällen noch deutlich reduzieren.

Hierbei bin ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen aus dem Bereich des Urheberrechts gerne behilflich.

4. Einmaleins bei Abmahnungen

  1. Kontakt zu den Abmahnern vermeiden!
  2. Nicht die beigefügte Unterlassungserklärung !
  3. Keine vorschnellen Zahlungen leisten!
  4. Fristen unbedingt beachten!
  5. Vor Fristende einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen!

Wenn auch Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen an Lichtbildern bzw. Fotos von der Rechtsanwaltskanzlei Denecke, Priess & Partner erhalten haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir kennen die Abmahner und wissen daher genau, wie zu reagieren ist.

Unser oberstes Ziel: Kein Geld für die Abmahner!

Ich vertrete Sie bundesweit in allen Fragen rund um das Thema Urheberrecht.

Gerne können Sie sich für ein kostenloses Erstgespräch melden. Hierzu wäre eine Übermittlung der Abmahnung im Vorfeld per E-Mail zu bevorzugen. Fragen Sie gerne nach unserem günstigen Festpreis.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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