Abmahnung der Kanzlei Dr. Kornmeier und Partner für die Firma Baseprotect - "The Dough (Bablo)"

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Die Kanzlei Dr. Kornmeier und Partner aus Frankfurt verschickt aktuell Abmahnungen für die Firma Baseprotect GmbH. Konkret abgemahnt wird der Film „The Dough (Bablo)".

Bei dem Film handelt es sich um einen russischen Film. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 600,00 Euro. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist so formuliert, dass man sich mit deren Unterzeichnung gleichzeitig zur Zahlung verpflichtet. Man kann daher dazu raten, eine sog. modifizierte - also abgeänderte - Unterlassungserklärung abzugeben, anstatt die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung vorschnell zu unterzeichnen.

Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist eine solche, die kein Schuldeingeständnis darstellt (im Gegensatz zu der vorgefertigten und der Abmahnung beiliegenden Unterlassungserklärung).

Hinsichtlich der geforderten Kosten muss zunächst überprüft werden, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt erfolgte. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, bzw. wenn die Abmahnung Fehler enthält, sollte eine Zahlung vollständig verweigert werden. Andernfalls zeigt die Erfahrung, dass sich die geforderten Beträge reduzieren lassen. Unserer Rechtsauffassung nach sind diese nämlich in den meisten Fallkonstellationen zu hoch.

Abmahnungen sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Es sollte vielmehr ein Anwalt, der auf das Urheberrecht spezialisiert ist, beauftragt werden, der sich der Sache professionell annimmt.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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