Abmahnung der Kanzlei Kornmeier für GSDR "Endless Summer - Oceana"

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Die Kanzlei Dr. Kornmeier verschickt aktuell Abmahnungen für die Firma GSDR. Konkret geht es um den Musiktitel „Endless Summer - Oceana".

Die Kanzlei aus Frankfurt fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages.

Wir werden immer wieder gefragt, ob es sich bei der Abmahnung um einen Betrugsversuch, Fake oder ähnliches handelt. Dies ist aber „leider" nicht der Fall. Daher muss man entsprechend auf die Abmahnung reagieren und diese ernst nehmen.

Sie sollten keinesfalls die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung vorschnell unterzeichnen. Diese stellt nämlich ein Schuldeingeständnis dar. Vielmehr sollte man eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Eine modifizierte Unterlassungserklärung wird so formuliert, dass sie kein Schuldeingeständnis darstellt. Gleichzeitig verhindert man dadurch aber auch, dass die Gegenseite Unterlassungsansprüche gerichtlich durchsetzen kann. Dies wäre nämlich mit erheblichen Kosten verbunden.

Nach unserer Rechtsauffassung sind die geforderten Kosten deutlich überhöht. Hier sollte man sich die Abmahnung genau anschauen und von einem Spezialisten überprüfen lassen. Oftmals lassen sich viele Anhaltspunkte finden, um sich erfolgreich gegen eine Filesharing-Abmahnung zu verteidigen. Dies kann entweder dazu führen, dass man deutlich weniger zahlen muss als gefordert oder aber dass man etwaige Forderungen sogar vollständig abwehren kann.

Ein häufiges Problem ist zudem, dass Folgeabmahnungen drohen können. Dies ist bei Titeln der Firma GSDR häufig so, da sich diese Titel zumeist auf Samplern wie German Top 100 Single Charts etc. befinden.

Auf einem Sampler befinden sich viele Titel der unterschiedlichsten Rechteinhaber. Die geforderte Unterlassungserklärung gilt jedoch nur gegenüber einem Rechteinhaber (z.B. der GSDR). Trotzdem kann man Folgeabmahnungen verhindern, indem man richtig reagiert und sog. vorbeugende Unterlassungserklärungen gegenüber den jeweiligen Rechteinhabern abgibt. Man wird also aktiv, bevor man von weiteren Kanzleien abgemahnt worden ist. Die Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen ist ein gutes und erprobtes Mittel, um die Filesharing-Abmahnungen nicht aus dem Ruder laufen zu lassen. Ohne Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen kommt es nämlich oftmals zu 10 - 15 Folgeabmahnungen.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler haben uns auf den gesamten Bereich des Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrechtes spezialisiert. Zu unseren Mandanten gehören viele Betroffene von Abmahnungen aus dem gesamten Bundesgebiet. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns jederzeit gerne telefonisch erreichen - also auch am Wochenende. Ein erfahrender Rechtsanwalt wird Ihnen dann weiterhelfen.

Wir bieten die Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen zu fairen Festpreisen an, die Sie unter der Rubrik „Kosten" finden können. Ferner bieten wir sog. Flatrates an, um Sie auch in Zukunft vor Folgeabmahnungen zu schützen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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