Abmahnung der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller für MIRCOM „Student Bodies“

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Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller hat Abmahnungen im Auftrag der Firma M.I.C.M. (Mircom International Content Management & Consulting) verschickt. Konkret geht es um den Film „Student Bodies“.

Nach unseren Erkenntnissen fordert die Kanzlei Negele die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Gesamtbetrages in Höhe von ca. 1.800 Euro. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus:

  • 500 Euro Schadenersatz
  • 200 Euro Ermittlungskosten
  • 200 Euro Gerichtskosten
  • 957,60 Euro Rechtsanwaltskosten

Der Schock sitzt oft tief, wenn einem eine urheberrechtliche Abmahnung in den Briefkasten flattert. Gleichwohl sollte man ruhig bleiben und nichts vorschnell unterzeichnen. Der Anschlussinhaber haftet nämlich nicht in jedem Fall auf die Zahlung. Auch können -je nach Sachverhaltskonstellation- viele Gründe dafür sprechen, dass die geforderten Kosten zu hoch sind. In einigen Fallkonstellationen scheidet ein Zahlungsanspruch gegenüber dem Anschlussinhaber auch aus, sodass man gar nichts zahlen muss.

Wir können jedenfalls zunächst dazu raten, Ruhe zu bewahren, nicht in Panik zu verfallen und die Abmahnung in Ruhe zu prüfen. Da Urheberrecht Spezialmaterie ist, sollte man einen Rechtsanwalt um Rat fragen, der sich auf das Urheberrecht spezialisiert hat. 

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten deutschlandweit eine große Vielzahl von Betroffenen einer Filesharing-Abmahnung. Zwischenzeitlich haben wir über 4.500 Abmahnungen bearbeitet. Wir übernehmen die Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen zu fairen Festpreisen. Zudem stehen wir für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung jederzeit gerne für Sie bereit.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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