Abmahnung der Kanzlei NIMROD für Astragon "Landwirtschaftssimulator 2013"

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Wie gehabt werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages gefordert.

Wir raten dazu, nicht die geforderte Unterlassungserklärung vorschnell zu unterzeichnen. Diese stellt nämlich ein Schuldeingeständnis dar. Vielmehr sollte man eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung formulieren. Damit ist es in der Regel jedoch keinesfalls getan: die Kanzlei NIMROD wird nämlich weiterhin auf Kostenerstattungsansprüche beharren. Diesbezüglich muss also auch verteidigt werden. Oftmals hat nicht der Anschlussinhaber selbst das Spiel heruntergeladen, sondern ein minderjähriges Kind. Hier hat der Bundesgerichtshof inzwischen entschieden, dass Eltern keinesfalls stets für ihre minderjährigen Kinder haften, wenn diese illegales Filesharing betreiben. Der BGH hat in dem viel beachteten Morpheus-Urteil (I ZR 74/12) entschieden, dass keine anlasslosen Kontrollpflichten für Eltern bestehen. Am 9.1.2014 hat der Bundesgerichtshof ebenfalls entschieden, dass keine anlasslosen Kontrollpflichten gegenüber volljährigen Kindern bestehen, die den Internetanschluss mitgenutzt haben. Wir sehen daher gute Verteidigungschancen in einer Vielzahl von Fällen. Kommt eine Haftung des Anschlussinhabers nicht in Frage, kann man daher auch die Zahlung entweder vollständig verweigern oder aber jedenfalls deutlich reduzieren. Leider ist die Rechtsprechung zum Thema Filesharing noch relativ uneinheitlich - insbesondere entscheiden die Gerichte unterschiedlich darüber, was der Anschlussinhaber zu beweisen hat. Manche Gerichte urteilen, dass der Anschlussinhaber quasi seine Unschuld beweisen muss, indem er einen konkreten Täter benennt. Andere Gerichte urteilen, dass es genügt, wenn die bloße Möglichkeit besteht, dass ein Dritter die Urheberrechtsverletzung begangen hat - in solchen Fällen soll keine Haftung des Anschlussinhabers bestehen. Der Teufel steckt hier sprichwörtlich im Detail. Daher sollte man sich professionell gegen die Abmahnung wehren.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten bundesweit eine große Vielzahl von Betroffenen einer Filesharing-Abmahnung. Wir übernehmen die Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen dabei zu fairen Festpreisen, die Sie bereits vor einer Mandatierung auf unserer Homepage einsehen können. Zudem ist eine telefonische Ersteinschätzung kostenfrei. Sie können uns telefonisch unter 0221-789 529 80 erreichen.


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