Abmahnung der Kanzlei NIMROD für Daedalic Entertainment "Shadow Tactics: Blades of the Shogun

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Die Kanzlei OBLADEN GAESSLER Rechtsanwälte vertritt seit über 10 Jahren erfolgreich Mandanten, die sog. Tauschbörsen-Abmahnungen erhalten haben.

Wir bieten eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung sowie eine außergerichtliche Vertretung zu fairen Festpreisen. Sie können uns unter 022180067680 erreichen.

P2P-Abmahnung der Kanzlei NIMROD

Die Kanzlei NIMROD verschickt Abmahnungen im Auftrag der Daedalic Entertaimment GmbH. Abgemahnt wird das Computerspiel „Shadow Tactics: Blades of the Shogun“. Gefordert warden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 850,00 Euro.

Wie sollte man auf eine P2P-Abmahnung reagieren?

Auf keinen Fall sollte man vorschnell handeln und den geforderten Betrag ungeprüft überweisen. Es ist zunächst zu prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ausgesprochen wurde. Hier hilft ein erfahrener Fachanwalt weiter. Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten seit über 10 Jahren erfolgreich Empfänger von sog. Tauschbörsen-Abmahnungen. In dieser Zeit haben wir ca. 10.000 Filesharing-Abmahnungen bearbeitet.

In vielen Fällen stellt sich heraus, dass die Abmahnung gegenüber dem Inhaber eines Internetanschlusses zu Unrecht ausgesprochen wurde. 

Keinesfalls sollte man zudem die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell unterzeichnen. Sollte die Abmahnung berechtigt sein, empfiehlt sich die Abgabe einer sog. Modifizierten Unterlassungserklärung. Hierbei handelt es sich um eine abgeänderte Unterlassungserklärung, die kein Schuldeingeständnis darstellt. Auch hier kann ein Fachanwalt weiterhelfen.

Wie ist die Rechtslage bei Tauschbörsen-Abmahnungen?

Grundsätzlich ist es so, dass es eine sog. Tatsächliche Vermutung dafür gibt, dass der Anschlussinhaber der Täter der Urheberrechtsverletzung ist. Es ist demnach Sache des Anschlussinhabers, diese tatsächliche Vermutung zu entkräften. Dies kann insbesondere dann erfolgreich sein, wenn der Anschlussinhaber nicht der einzige Nutzer des abgemahnten Internetanschlusses ist. Wenn also auch noch andere Personen, wie etwa Familienmitglieder, Gäste, Untermieter und Mitbewohner den Anschluss mitnutzen, kann die Vermutung, dass der Inhaber des Internetanschlusses zwingend die Urheberrechtsverletzung begangen hat, in aller Regel widerlegt werden.

Zudem verlangt die Rechtsprechung, dass man mitteilt, wie der Internetanschluss von sämtlichen Nutzern konkret genutzt wurde und was diese Personen zum Zeitpunkt der angeblichen Urheberrechtsverletzung getan haben. Gelingt es, die tatsächliche Vermutung zu widerlegen, besteht jedenfalls kein Anspruch gegen den Anschlussinhaber. Auch hier sollten Sie sich von einem Fachanwalt vorab beraten lassen.

Doch selbst wenn die Widerlegung der tatsächlichen Vermutung nicht gelingen sollte, können oftmals außergerichtliche Vergleiche erzielt werden, die für den abgemahnten Anschlussinhaber deutlich besser leistbar sind, als die ursprünglich geforderten Beträge.

Zusammengefasst kann man also sagen, dass wie folgt reagiert werden sollte:

  • In Ruhe einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, IT-Recht oder gewerblichen Rechtsschutz kontaktieren
  • Prüfen lassen, ob die Abmahnung berechtigt ist
  • Ggfs. Modifizierte Unterlassungserklärung formulieren lassen
  • Zahlung entweder verweigern oder reduzierten Vergleich aushandeln.


Kostenlose Ersteinschätzung bei NIMROD-Abmahnung

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte sind bundesweit tätig. Gerne können wir mit Ihnen gemeinsam im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung die Verteidigungsstrategie skizzieren. Wenn Sie sich für eine außergerichtliche Vertretung durch uns entscheiden, übernehmen wir die Vertretung zu einem fairen Pauschalhonorar.

Sie können uns telefonisch unter 022180067680 erreichen.

Die Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertritt seit über 10 Jahren Mandanten auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechts sowie des Gewerblichen Rechtsschutz. Wir verfügen also über die Erfahrung, um mit Ihnen das bestmögliche Ergebnis zu erzielen

Foto(s): OBLADEN GAESSLER Rechtsanwälte

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