Abmahnung der Kanzlei NOTOS i.A.d. Gillette Company wg. Marken- und Designrechtsverletzung

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Die Rechtsanwaltskanzlei NOTOS aus Frankfurt mahnt im Auftrag der Gillette Company LLC  angebliche Markenrechts- und Designrechtsverletzungen ab. Die Gillette Company LLC gehört seit 2005 zu Procter & Gamble und ist im Bereich der Produktion und des Vertriebs von Rasiersystemen und Rasierzubehör tätig.

Unter anderem gehören die Modelle „Gillette FUSION“ und „Gillette MACH3“ sowie die hierzu passenden Rasierklingen zum Sortiment der Gillette Company LLC. Für diese beiden Modelle und die dazugehörigen Plastikspender für Ersatzklingen hat die Gillette Company LLC Gemeinschaftsgeschmacksmuster angemeldet.

Abgemahnt werden Händler, die ebenfalls Rasierer auf eBay.de zum Verkauf anbieten. Ihnen wird zum Beispiel folgendes vorgeworfen:

•  Markenrechtsverletzung
Die NOTOS Rechtsanwälte werfen den Händlern vor, unzulässigerweise Kopien der Gillette-Rasierklingen angeboten zu haben. Zudem wird beanstandet, dass die Händler innerhalb der Auktionen dafür geworben hätten, dass die Rasierklingen passend für die oben genannten Gillette-Modelle seien.

•    Designrechtsverletzung
Laut der NOTOS Rechtsanwälte seien ebenso die Designrechte der Gillette Company LLC durch die Kopien.

Was fordert Gillette?

•    Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
•    Zahlung von Abmahnkosten i. H. v. 2.315,40 €
•    Erteilung von Auskünften
•    Herausgabe und Vernichtung der Produkte
•    Schadensersatz

Was Sie nach Erhalt einer Abmahnung tun können

Wichtig ist, dass sie nicht einfach die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben oder Zahlungen tätigen! Im besten Fall schalten Sie umgehend nach Erhalt der Abmahnung einen spezialisierten Anwalt ein. Mit Hilfe Ihres Fachanwalts können sie zunächst erörtern, ob ein Markenrechtsverstoß überhaupt gegeben ist. Sollte ein Verstoß vorliegen, kann für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellt werden. Ihr Anwalt wird auch prüfen, ob der durch die Gegenseite festgesetzte Zahlungsanspruch (in der angegebenen Höhe) besteht. Im Anschluss daran wird Ihnen aufgezeigt, wie Sie sich in Zukunft zu verhalten haben und wie Sie Ihren Online-Shop ordnungsgemäß absichern. Erfahrene Anwälte auf den Gebieten des Gewerblichen Rechtsschutzes können Sie umfassend beraten und bestmögliche Ergebnisse erzielen.
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