Abmahnung der Kanzlei Schalast & Partner für DigiProtect "Nightwish - Storytime"

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei Schalast & Partner verschickt aktuell Abmahnungen im Auftrag der Firma DigiProtect. Konkret geht es um das Lied „Nightwish - Storytime".

Der Titel befindet sich u.a. auf dem German Top 100 Single Chart Container vom 28.11.2011. Die Kanzlei Schalast und Partner fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 430,00 Euro (Schnellzahlerrabatt), bzw. 550 Euro.

Was sollte man tun, wenn man von Schalast und Partner eine Abmahnung erhalten hat?

In vielen Fällen dürfte die Abmahnung von Schalast & Partner nicht die erste Abmahnung sein, die man erhält. Dies liegt daran, dass sich der Titel auf einem sog. Chartcontainer befindet. Chartcontainer sind Dateien, die wöchentlich neu erscheinen und in der sich 100 Lieder befinden. Das tückische an diesen Dateien ist, dass viele unterschiedliche Abmahnungen durch die unterschiedlichsten Rechteinhaber drohen. Derartige Folgeabmahnungen können aber durch die richtige Reaktion verhindert werden. Wir empfehlen in diesen Fällen die Abgabe von sog. vorbeugenden Unterlassungserklärungen. Bei vorbeugenden Unterlassungserklärungen verschickt man Unterlassungserklärungen an die jeweiligen Rechteinhaber, bevor diese einen abgemahnt haben. Dies hat zur Folge, dass eine Abmahnung nicht mehr kostenpflichtig ausgesprochen werden kann.

Hinsichtlich der Abmahnung von Schalast und Partner sollte die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung in Erwägung gezogen werden. Eine modifizierte Unterlassungserklärung verhindert, dass die Gegenseite etwaige Unterlassungsansprüche gerichtlich durchsetzen kann. Gleichzeitig stellt diese aber kein Schuldeingeständnis dar. Die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung ist ein Schuldeingeständnis, sodass diese keinesfalls vorschnell unterzeichnet werden sollte. Auch sollte man sich nicht von dem Schnellzahlerrabatt einschüchtern lassen. Ein gründliches Studium der Abmahnung auf etwaige Fehler ist hier effektiver und kommt in vielen Fällen auch kostengünstiger als eine vorschnelle Zahlung. Die Rechtsprechung bezüglich Filesharing-Abmahnung ist inzwischen unübersichtlich, sodass es kaum ein „Patentrezept" zur richtigen Lösung gibt. Vielmehr sollten Sie im Rahmen eines anwaltlichen Beratungsgespräches eine professionelle und individuelle Lösung entwickeln. Nur so kann eine Verteidigung gegen die Abmahnung erfolgreich sein. Gerne stehen wir Ihnen telefonisch für einen telefonischen Erstkontakt zur Verfügung. Für den Erstkontakt berechnen wir Ihnen selbstverständlich nichts. Wir vertreten bundesweit viele Betroffene von Filesharing-Abmahnungen erfolgreich. Für die Verteidigung gegen eine Filesharing-Abmahnung berechnen wir Festpreise ab 129 Euro. So bieten wir die Transparenz, damit Sie vor einer Mandatierung genau wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Sie erreichen uns unter unserer Kanzleitelefonnummer 0221-789 529 80.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Obladen

Beiträge zum Thema