Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für "Olympus has Fallen"

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Auch an dem zurückliegenden Wochenende hat Waldorf Frommer Rechtsanwälte erneut Abmahnungen verschickt. Uns liegen diverse Abmahnungen für die unterschiedlichsten Rechteinhaber vor. Unter anderem wurde der Film „Olympus has Fallen" abgemahnt.

Auftraggeberin ist die Firma Universum Film GmbH. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsangebotes gefordert.

Vermehrt kommt es vor, dass Anschlussinhaber gleich mehrere Abmahnungen hintereinander erhalten. Derartige Folgeabmahnungen können durch das richtige und frühzeitige Vorgehen verhindert werden. Es bietet sich etwa an, sog. vorbeugende Unterlassungserklärungen zu formulieren. Dabei werden Unterlassungserklärungen abgegeben, bevor man eine Abmahnung erhalten hat. Dies kann verhindern, dass man Folgeabmahnungen erhält. Keinesfalls sollte man die Unterlassungserklärung unterzeichnen, die der Abmahnung beiliegt. Dies wird nämlich regelmäßig als Schuldeingeständnis gewertet. Vielmehr bietet es sich an, eine sog. modifizierte - also abgeänderte - Unterlassungserklärung zu formulieren. Eine modifizierte Unterlassungserklärung stellt kein Schuldeingeständnis dar, verhindert aber die gerichtliche Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen. Dies wäre nämlich mit erheblichen Mehrkosten verbunden.

Es hängt vom Einzelfall ab, ob die geforderten Kosten angemessen sind. Letztlich stellt sich immer die Frage, ob der Anschlussinhaber haftet, wenn nicht er Täter der Urheberrechtsverletzung ist, sondern ein Dritter - wie Familienmitglieder, WG-Bewohner etc. Grundsätzlich besteht zwar eine Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber auch immer der Täter ist. Diese Vermutung lässt sich jedoch widerlegen. Aufgabe einer Verteidigung ist es, diese Vermutung so gut es geht, zu widerlegen. Gelingt dies, muss nämlich der Rechteinhaber die Täterschaft des Anschlussinhabers beweisen. In vielen Fällen dürfte dies dem Rechteinhaber nicht gelingen.

Es bestehen also realistische Chancen, die Forderungen mit einer professionellen Verteidigung abzuwehren.

Sie können uns gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung telefonisch unter 0221-78952980 erreichen. Wir vertreten bundesweit eine große Vielzahl von Abgemahnten erfolgreich. In einem Großteil der Fälle gelingt es, die Forderungen vollständig abzuwehren, bzw. verjähren zu lassen. Man sollte also keinesfalls den Kopf in den Sand stecken, bzw. voreilig reagieren.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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