Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für Tiberius Film, „Predestination“

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Der Upload des Films „Predestination“ wird abgemahnt

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München verschickt Abmahnungen im Auftrag der Firma Tiberius Film. Gegenstand der Abmahnungen ist der Vorwurf, dass man den Film „Predestination“ in Tauschbörsen zum Download bereitgehalten habe. Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Betrages in Höhe von 915,00 Euro. 

Muss der Anschlussinhaber bezahlen?

In vielen Fällen hat der Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen. Es stellt sich dann die Frage, ob der Anschlussinhaber dafür haftbar gemacht werden kann. Grundsätzlich besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber auch der Täter der Urheberrechtsverletzung ist. Es ist Aufgabe des Anschlussinhabers, diese Vermutung zu widerlegen. Die Gerichte urteilen immer noch sehr unterschiedlich, wenn es darum geht, wie der Anschlussinhaber diese Vermutung widerlegen kann.

Grundsätzlich besteht eine tatsächliche Vermutung jedenfalls aber dann nicht, wenn der Anschluss durch mehrere Personen genutzt wurde, der Anschlussinhaber nach Erhalt der Abmahnung die übrigen Nutzer hinsichtlich der möglichen Urheberrechtsverletzung befragt hat und ausgeschlossen werden kann, dass er selbst Täter der Urheberrechtsverletzung ist. Gerade also in Fällen, in denen der Anschlussinhaber zum angeblichen Tatzeitpunkt nicht zuhause war, gleichzeitig aber andere Personen Zugriff auf den Internetanschluss hatten, hat man gute Chancen, die Vermutung zu widerlegen. 

Keine vorschnelle Reaktion

Wenn man eine Filesharing-Abmahnung erhalten hat, sollte man keinesfalls überstürzt handeln. Man sollte auch nicht die vorgefertigte und der Abmahnung in der Regel beiliegende Unterlassungserklärung vorschnell unterzeichnen. In vielen Fällen kann es empfehlenswert sein, eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung zu formulieren. Gleichzeitig sollte mit einem spezialisierten Rechtsanwalt erörtert werden, ob der Anschlussinhaber wirklich den geforderten Betrag zahlen muss.

Kostenlose Ersteinschätzung – Vertretung zu Festpreisen

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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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