Abmahnung der Lautlicht GmbH wg Mundschutz KN95, FFP2 Masken durch Rechtsanwalt Weidner

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Die Lautlicht GmbH mahnt Onlineanbieter von Atemschutzmasken (KN95 und FFP2 Masken) in Zeiten der gestiegenen Nachfrage wegen Corona wettbewerbsrechtlich durch Rechtsanwalt Weidner ab.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier wie zu reagieren ist.


Wann drohen Abmahnungen?

Die Lautlicht GmbH aus Regensburg betreibt u.a. die Seiten desinfresh.de und lautlicht.de

Unter desinfresh.de vertreibt die Firma Desinfektionsmittel, Schutzausrüstung und Mundschutzmasken. 

Die Abmahnungen wegen Verkaufs von unzureichend gekennzeichneten Mundschutzmasken mehren sich in Zeiten von Corona. So berichteten wir hier bereits über vergleichbare Abmahnungen:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-onlinedeal24-gmbh-wg-corona-atemschutzmaskenmundschutz-durch-kanzlei-faustmannrecht_167937.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-mahnbescheid-der-tecxos-gmbh-kanzlei-brandt-legal-wg-corona-atemschutzmasken-mundschutz-kn95-ffp2-179364.html


Abmahngefährdet sind hier Anbieter von Atemschutzmasken (Ebay und Co.). Betroffen sind Angebote von FFP2 und KN95 Masken. 

Gerügt wird die fehlerhafte, unzureichende Kennzeichnung von Atemschutzmasken. 

Damit sei das Angebot für Verbraucher irreführend und mithin wettbewerbswidrig und abmahnfähig. 

Der Betroffene wird durch Rechtsanwalt Weidner zur Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. ferner wird Auskunft zur Berechnung eines Schadensersatzes verlangt. Zudem wird die Zahlung von Anwaltsgebühren ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 20.000 Euro (rund 1.200,- Euro) verlangt.


Unser Rat 

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen sich noch binnen Frist anwaltlich beraten.

Sollte der Vorwurf zutreffen, bleibt zu prüfen, ob lediglich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden kann, da vorformulierte Erklärungen des Gegners oftmals zu weit gefasst sind. 

Zudem können oftmals die geltend gemachten Gebühren reduziert werden, da vielfach von einem zu hohen Streitwert ausgegangen wird.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen derartige Abmahnungen verteidigen, bzw. durch eine umfassende Beratung im Vorfeld derartige Abmahnungen vermeiden.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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