Abmahnung + Mahnbescheid der Tecxos GmbH + Kanzlei brandt.legal wg CORONA Atemschutzmasken+Mundschutz (KN95 FFP2)

  • 2 Minuten Lesezeit

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Die Tecxos GmbH mahnt Onlineanbieter von Atemschutzmasken (KN95 und FFP2 Masken) in Zeiten der gestiegenen Nachfrage wegen Corona wettbewerbsrechtlich durch die Kanzlei brandt.legal ab.

Uns liegt aktuell auch ein Mahnbescheid vor.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier wie zu reagieren ist.

 

Wann drohen Abmahnungen?

Abmahngefährdet sind aktuell Anbieter von Atemschutzmasken (Ebay). Betroffen sind Angebote von FFP2 und KN95 Masken. 

Gerügt wird u.a. die unberechtigte Kennzeichnung einer Atemschutzmaske mit einem CE Zeichen. Zudem müsse das CE-Zeichen mit einer 4-stelligen Kennnummer einer notifizierten Stelle versehen sein. Zudem seien KN95 Masken unter Hinweis auf FFP2 Masken angeboten seien. 

Es werden Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), gegen die sogenannte PSA-Verordnung, nämlich die Verordnung (EU) 2016/425 (PSA-Verordnung (EU) 2016/425), gegen das Medizinproduktegesetzes (MPG), das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (MPDG), die Medizinprodukteverordnung (EU) 2017/745 (MDR) und die Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV) gerügt.

Damit sei das Angebot für Verbraucher irreführend und mithin wettbewerbswidrig und abmahnfähig. 

Der Betroffene wird durch die Kanzlei brandt.legal zur Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem wird die Zahlung von Anwaltsgebühren ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 20.000 Euro, mithin 1.142,14 Euro verlangt.

Zudem wird der Abgemahnte dazu aufgefordert einen Schadenersatz gemäß § 9 S. 1 UWG durch Herausgabe seines Verletzergewinns zu zahlen. 

UPDATE APRIL 2021:

Uns liegt nun auch ein gerichtlicher Mahnbescheid der Firma zur Prüfung vor.

Gefordert werden Schadensersatz i.H.v. 1.142,14 Euro, Verfahrenskosten i.H.v. 99,25 Euro und Anwaltsvergütung i.H.v. 169,50 Euro zzgl. Zinsen = Insgesamt 1.432,72 Euro.

Hier gilt es schnell binnen der Einspruchsfrist von 2 Wochen zu reagieren, da sonst der Erlass eines Vollstreckungsbescheids droht.

 

Unser Rat 

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen sich noch binnen Frist anwaltlich beraten.

 

Sollte der Vorwurf zutreffen, bleibt zu prüfen, ob lediglich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden kann, da vorformulierte Erklärungen des Gegners oftmals zu weit gefasst sind. 

Zudem können oftmals die geltend gemachten Gebühren reduziert werden, da vielfach von einem zu hohen Streitwert ausgegangen wird.

 

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

Wir konnten schon zahlreiche Online-Händler erfolgreich gegen derartige Abmahnungen verteidigen. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

 

 


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