Abmahnung der Lupedi UG durch die Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer | Scheinprivate Verkäufer

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Der Abmahner

Erneut liegt uns eine Abmahnung der Lupedi UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer Luka Pirker vor, die online auf ebay mit dem Mitgliedsnamen „lupedia-de“ oder auch auf Amazon unter dem Verkäufernamen „Lupedia“ aktiv ist. Sie vertreibt beispielsweise Taschen und Schmuck; ausgesprochen wurde die Abmahnung durch deren Anwalt Helge Bleischwitz.

Der Vorwurf

Vorgeworfen wir dem Abgemahnten gewerbliches Handeln unter dem Deckmantel eines Privatverkäufers. Damit einhergehend komme der Abgemahnte diversen Verpflichtungen eines Unternehmers nicht nach. In den Inseraten fehlen Informationen zum Widerrufsrecht des Verbrauchers aus § 355 BGB, eine Anbieterkennzeichnung (Name und ladungsfähige Adresse) sowie Angaben zur Vertragstextspeicherung. Weiterhin fehlen Informationen zum gesetzlichen Mängelhaftungsrecht für Verbraucher. Diese Verstöße stellen unlautere Handlungen und somit wettbewerbsrechtliche Verstöße dar.

Die Forderung

Die Forderung beläuft sich auf die Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 413,64 € (Streitwert 3.001 €) sowie auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung, welche für Zuwiderhandeln eine Vertragsstrafe von 5.001,00 € vorsieht.

Unsere Einschätzung

Es kann nicht pauschal gesagt werden, ob Sie als Privater oder tatsächlich als Unternehmer auftreten. Für die Unternehmereigenschaft bedarf es jedenfalls nicht der Gewinnerzielungsabsicht oder dem Verfolgen eines Erwerbszwecks. Es kann nur in Ihrem konkreten Einzelfall durch anwaltliche Begutachtung entschieden werden, was auf Sie zutrifft. Dementsprechend wichtig ist es, dass Sie die Unterlassungserklärung nicht einfach ohne vorherige anwaltliche Prüfung unterschreiben.

Unser Rat 

Auch wenn Sie letztlich als Unternehmer eingestuft werden, so kann die Unterlassungserklärung immer noch durch uns modifiziert werden und Ihnen so die Gefahr genommen werden, auf die Vertragsstrafe in Anspruch genommen zu werden. Gern stehen wir Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung zur Verfügung.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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