Abmahnung der Pixel.Law Rechtsanwälte i.A von Peter Kirchhoff wegen Urheberrechtsverstoßes an Foto

  • 2 Minuten Lesezeit
  1. Wer versendet die Abmahnungen?

Die Abmahnung, die ich in meinem heutigen Rechtstipp besprechen möchte, stammt von den Pixel.Law Rechtsanwälten aus Berlin, und wird nach aktuellen Berichterstattungen im Internet zufolge im Auftrag von Herrn Peter Kirchhoff ausgesprochen.

Genau genommen geht es um Abmahnungen aus dem Bereich der Lichtbilder/Fotos.

Abgemahnt werden nach aktuellen Berichterstattungen aus dem Internet vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an einem Foto mit dem Titel „Netzwerkanschluss“.

  1. Was fordern die Pixel.Law Rechtsanwälte für Herrn Peter Kichhoff?

Es werden zum einen – wie für eine Bildabmahnung üblich – die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie zum anderen die Zahlung eines pauschalen Geldbetrags (Abmahnkosten) gefordert. Insgesamt wird ein Betrag von 996,50 € für ein einziges Foto verlangt.

Hierbei gilt es folgende Faustregel zu beachten: Je mehr Fotos rechtswidrig vervielfältigt bzw. verbreitet werden, desto teuer kann die Abmahnung/der Schadensersatz werden.

  1. Abmahnung erhalten, wie soll ich nun reagieren?

Hier kann zunächst folgende Empfehlung ausgesprochen werden: Bitte nichts vorschnell unterschreiben und keine Zahlungen an die Pixel.Law Rechtsanwälte oder Herrn Peter Kirchhoff direkt leisten!

Zunächst muss geprüft werden, ob die Vorwürfe in Ihrem persönlichen Fall überhaupt gerechtfertigt sind.

Sollten dieses in Ihrem Fall leider der Fall sein, wäre zumindest die Abgabe einer abgeänderten Unterlassungserklärung zu empfehlen. Selbst in diesem Fall stehen die Chancen gut, mit einer entsprechenden anwaltlichen Argumentation den geforderten Betrag zu reduzieren.

Gerne unterstützen wir Sie hierbei mit unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechts und der Verteidigung gegen Bilder-/Foto-Abmahnungen.

  1. 1x1 bei Erhalt einer Abmahnung
  • Keinen Kontakt zu den Abmahnern aufnehmen!
  • Beigefügte Unterlassungserklärung nicht verwenden! (dies könnte schlimmstenfalls als Schuldanerkenntnis gewertet werden)
  • Fristen einhalten!
  • Keine vorschnellen Zahlungen an die Abmahner leisten!
  • Vor Fristablauf einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen!

Wenn auch Sie eine Abmahnung wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung an Lichtbildern bzw. Fotos von den Pixel.Law Rechtsanwälten im Auftrag von Herrn Peter Kirchhoff erhalten haben sollten, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Unser oberstes Ziel : Kein Geld für die Abmahner!

Wir vertreten Sie kompetent und bundesweit bei allen Fragen rund um das Thema Urheberrecht (Bilder/Fotos/Filescharung/Internettauschbörsen) und Abmahnung.

Gerne können Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch mit einem Fachanwalt kontaktieren. Bitte übermitteln Sie uns das Abmahnschreiben – falls möglich – vorab per E-Mail, damit wir uns in Ihren persönlichen Fall einarbeiten können. Wir bieten die Abmahnverteidigung zum günstigen Pauschalpreis. Sprechen Sie uns gerne hierauf an.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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