Abmahnung der Time Gate GmbH von LHR Rechtsanwälte wegen Bekleidung mit der Bezeichnung „SAM“

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Hier in der Kanzlei wurde mir – wieder einmal- eine Abmahnung der LHR Rechtsanwälte für die Time Gate GmbH wegen einer Markenrechtsverletzung wegen des Angebotes von Bekleidung mit der Bezeichnung „SAM“ zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Die Time Gate GmbH ist uns seit Längerem wegen markenrechtlicher Abmahnungen bekannt. Die Time Gate GmbH ist Rechtsnachfolgerin der Uncle SAM GmbH. Sie ist Inhaberin der Wortmarke „SAM“ mit der Registernummer 2004517. Durch diese Marke geschützt werden in Deutschland Bekleidungsstücke.

In der Abmahnung wird gerügt, dass in einem Internet-Angebot Textilien mit der Kennzeichnung „SAM“ beworben wurden, obwohl keine entsprechende Nutzungsberechtigung für das Zeichen vorliegt.


Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor.


Meine Einschätzung: 


Zu der Verletzung einer Marke beim Angebot von Textilien kommt es häufig, weil die Textilien mit einem Namen versehen werden, wie z.B. „SAM“, dieser Name jedoch markenrechtlich geschützt ist.

Ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt, hängt davon ab, wie das geschützte Kennzeichen „SAM“ verwendet wird. Gerade mit dieser Marke „SAM“ hatte sich bereits der Bundesgerichtshof befasst (BGH Az.: I ZR 195 / 17 „SAM“).

Im Ergebnis ist die BGH Entscheidung wenig hilfreich: ob bei Verwendung dieses Zeichens im Zusammenhang mit Textilien eine Markenrechtsverletzung vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Da jedoch im Bekleidungssektor üblicherweise z.B. Vornamen als Modelbezeichnungen verwendet werden, kann die Verwendung des Zeichens durchaus als Herkunftshinweis verstanden werden. Folge wäre eine Markenrechtsverletzung.

Die geforderte Unterlassungserklärung ist weitreichend. Ich empfehle eine Beratung.


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  


Sie haben auch eine Abmahnung für die Time Gate GmbH  wegen „SAM“ erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte LHR  für die Time Gate GmbH erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:


  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).



  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.



Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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