Abmahnung der Tropica GmbH & Co. KG durch Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte

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1. Was wird abgemahnt?

Uns liegt eine Abmahnung der Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Fachanwälte vor, welche für die Tropica GmbH & Co. KG auftreten. Letztere verkauft u. a. Pflanzenknollen und -samen.

Dem abgemahnten Amazon-Händler wird vorgeworfen, in der Artikelüberschrift und -beschreibung die Marke Tropica bei dem Angebot einer bestimmten Pflanzenknolle verwendet zu haben, ohne die betreffenden Pflanzenknollen bei der Tropica GmbH & Co. KG bezogen zu haben.

Das Angebot und der Verkauf eines Produktes, welches nicht dem in der Artikelbeschreibung dargestellten Angebot entspreche, sei gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG wettbewerbswidrig. Darüber hinaus liege auch eine Täuschung über die betriebliche Herkunft der Ware vor.

2. Was wird gefordert?

In der Abmahnung der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Fachanwälte wird der abgemahnte Händler aufgefordert, die vorbezeichnete Rechtsverletzung umgehend einzustellen. Dem Händler wird ausdrücklich freigestellt, eine eigene Artikelbeschreibung bei Amazon ohne den Zusatz „Tropica“ anzulegen. Zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe von 5.100,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung gefordert.

Des Weiteren werden Ansprüche auf Auskunft und Anerkennung der Schadensersatzpflicht dem Grunde nach geltend gemacht.

Die Rechtsanwaltskosten werden zu einem Gegenstandswert von 50.000,00 EUR berechnet, was zu einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr und Auslagen in Höhe von 1.822,96 EUR inklusive MwSt. führt.

3. Was sollen Sie tun?

Wenn auch Sie von einer solchen Abmahnung betroffen sind oder bereits ein gerichtliches Verfahren gegen Sie eröffnet wurde, sollten Sie umgehend handeln. Am allerwenigsten können wir Ihnen empfehlen, das Schreiben zu ignorieren! Holen Sie stattdessen unseren fachkundigen Rechtsrat ein. Unsere Kanzlei ist seit über einem Jahrzehnt im Gewerblichen Rechtsschutz tätig. Die Durchsicht Ihrer Unterlagen sowie unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Nehmen Sie mit uns per E-Mail, per Fax oder per Post Kontakt auf (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Darüber hinaus raten wir Ihnen Folgendes:

  • Kontaktieren Sie die Gegenseite nicht, ohne sich vorher beraten zu lassen.
  • Geben Sie ohne fachanwaltliche Beratung keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen ab, insbesondere keine vorgefertigte Unterlassungserklärung.
  • Erteilen Sie noch keine Auskünfte und überweisen noch kein Geld an den Gegner, bis Sie mit uns Rücksprache halten konnten.

4. Warum unsere Kanzlei?

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Das Markenrecht ist ein wichtiger Teil hiervon. Wir haben über ein Jahrzehnt anwaltliche Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen und wir haben viele Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir unterstützen Sie auch gerne bei der Anmeldung von Marken oder bei der Verteidigung einer bestehenden Marke. Bei Bedarf prüfen wir auch Ihren Onlineshop oder Verkaufsauftritt auf einer Internetplattform auf (weitere) Verstöße und helfen Ihnen, sich vor zukünftigen Abmahnungen zu schützen. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die regelmäßig um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht


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