Abmahnung der VSM Deutschland GmbH

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Haben Sie eine Abmahnung von der Kanzlei v. Nieding Ehrlinger Marquardt für die VSM Deutschland GmbH erhalten? Dann sollten Sie sich beraten lassen. Die VSM Deutschland GmbH lässt über die Kanzlei v. Nieding Ehrlinger, Marquardt verschiedene Wettbewerbsverstöße in Angeboten bei eBay abmahnen (u. a. Fehler in der Widerrufsbelehrung). Mir liegen bereits mehrere Abmahnungen vor, zu denen ich Mandanten beraten bzw. vertreten habe. Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben und eine Unterlassungserklärung abgeben sollen, empfehle ich Ihnen eine anwaltliche Beratung, weil in den mir vorliegenden Fällen eine nach meiner Meinung zu einseitig gefasste Unterlassungserklärung gefordert wird. Die Abgabe einer zu weit gefassten Unterlassungserklärung würde für Sie jedoch erhebliche Nachteile bergen. Umfangreiche Informationen zu den weitreichenden Konsequenzen der Abgabe einer Unterlassungserklärung finden Sie in verschiedenen Beiträgen auf der Homepage meiner Kanzlei.

Sie wünschen eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung? 

Dann rufen Sie mich doch einfach an oder Sie schicken mir eine E-Mail. 

Gern höre ich von Ihnen. 

Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Fachanwalt für IT-Recht


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