Abmahnung des IDO-Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V

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Haben Sie eine Abmahnung des IDO-Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. erhalten? Dann befinden Sie sich in guter Gesellschaft.

Der Wettbewerbsverein mahnt seit einiger Zeit Online-Händler wegen fehlerhafter Informationen zum Widerrufsrecht, unzulässiger AGB-Klauseln und fehlenden Pflichtinformationen ab. In den mir vorliegende Fällen wird eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, die eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro vorsieht. Darüber hinaus werden Abmahnkosten in Höhe von 232,05 Euro geltend gemacht. Nach meiner Kenntnis hat der Verein bereits Ende 2012 Online-Händler angeschrieben und auf Wettbewerbsverstöße aufmerksam gemacht. Zum damaligen Zeitpunkt wurden die Online-Händler jedoch lediglich dazu aufgefordert, in ihren Angeboten die erforderlichen Änderungen vorzunehmen. Der Ausspruch einer Abmahnung wurde lediglich für den Fall angekündigt, dass die Änderungen nicht erfolgen.  

In den mir vorliegenden Abmahnungen des IDO wird behauptet, der Verein dürfe abmahnen, weil er die entsprechenden Voraussetzungen erfülle. Zur Begründung wird insbesondere auf die Anzahl der Vereinsmitglieder verwiesen. Auffällig ist jedoch, dass die Anspruchsberechtigung des Vereins bislang offenbar noch nicht gerichtlich überprüft worden ist. Gerne kläre ich mit Ihnen, wie Sie auf das Abmahnschreiben reagieren sollten.

Sie wünschen eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung? 

Dann rufen Sie mich doch einfach an oder Sie schicken mir eine E-Mail.

Gerne höre ich von Ihnen.

Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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