Rechnung von AVAS UG (haftungsbeschränkt) / Mahnung von ETI experts GmbH

  • 2 Minuten Lesezeit
Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Mir wurde eine Rechnung der AVAS UG (haftungsbeschränkt) nebst Mahnung der ETI experts GmbH zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Rechnung oder Mahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu dem mir vorliegenden Fall:

Mit der mir vorliegenden Rechnung der AVAS UG (haftungsbeschränkt) wurde eine Position mit der Beschreibung

„Premium (1-5 Einträge)

Leistungszeitraum 01.04.2024 – 01.04.2025“

mit einem Gesamtbetrag i.H.v. 284,89 Euro in Rechnung gestellt.

Auf der Rechnung findet sich oben rechts ein Hinweis auf den Internetauftritt:  

zimmersuche24.com

Betreiber des Internetauftritts unter der Domain www.zimmersuche24.com ist allerdings nicht die AVAS UG (haftungsbeschränkt), sondern die AVAS Marketing + Consulting GmbH, die unter der gleichen Adresse ihren Sitz hat (Stand: 13.05.2024). Nach den AGB, die über den Internetauftritt abrufbar sind, geht es um die Veröffentlichung von Objekt- bzw. Personendaten sowie Anzeigentext als Anzeige (Stand: 13.05.2024).

In der mir vorliegenden Mahnung der ETI experts GmbH wird auf eine Hauptforderung aus einem Dienstleistungsvertrag mit der AVAS UG Bezug genommen. Etwas merkwürdig ist in dem mir vorliegenden Fall die Tatsache, dass die Rechnungs-Nr. bzw. die Vertragskonto-Nr. in der Forderungsaufstellung bei der Mahnung von der Rechnungs-Nr. in der Rechnung der AVAS UG abweicht. Dafür ist der angemahnte Betrag aufgrund der zusätzlich geltend gemachten Kosten auf 354,89 Euro gestiegen.

Die Rechnung wirft Fragen auf:

In dem mir vorliegenden Fall verhält es sich so, dass die Betroffenen die Rechnung nicht zuordnen können, weil sie sich nicht an einen Vertragsschluss mit der AVAS UG oder mit der AVAS Marketing + Consulting GmbH erinnern können.

Der Fall ähnelt zahlreichen anderen mir vorliegenden Fällen, in denen die EVENTpoint24 GmbH wegen eines angeblichen Vertragsschlusses in einem vorangegangenen Telefonat Rechnungen für einen Eintrag in einem Internetportal stellt. Die AVAS UG hat ihren Sitz wie die EVENTpoint24 GmbH in der Olvenstedter Chaussee 104 in Magdeburg. Als Geschäftsführer beider Unternehmen ist Jürgen Scholz angegeben.

Meine Einschätzung: 

Ob eine Werbung über das Portal zimmersuche24.com Werbewirkungen hat, kann ich zwar nicht beurteilen. Die Berechtigung der von der AVAS UG erhobenen Zahlungsforderung unterliegt in dem mir vorliegenden Fall nach meiner Auffassung jedoch Bedenken. Daher habe ich meiner Mandantschaft in dem mir vorliegenden Fall empfohlen, sich gegen die erhobene Zahlungsforderung zur Wehr zu setzen.

Meine Empfehlungen:

  1. Leisten Sie zu einer Zahlungsaufforderung/Rechnung der AVAS UG oder zu einer Mahnung der ETI experts GmbH ohne vorherige Beratung keine Zahlung.
  2. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de Unternehmen unter anderem zu Fragen der Werbung über das Internet.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch eine Rechnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Rechnung der AVAS UG oder eine Mahnung der ETI experts GmbH erhalten haben und sich gegen die Zahlungsforderung zur Wehr setzen möchten:

  • Schicken Sie mir einfach eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

Foto(s): Andreas Kempcke

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