Abmahnung des IDO Interessenverbandes wegen fehlerhafter Werbung mit Garantie

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1. Eine Abmahnung vom IDO?

Seit geraumer Zeit ist der IDO-Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. (kurz: IDO-Verband) im wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesen tätig und konzentriert sich dabei insbesondere auf Onlinehändler, die auf Internethandelsplattformen wie Amazon oder eBay tätig sind. Aktuell liegt uns eine Abmahnung wegen fehlerhafter Werbung mit einer Garantie vor. Der betreffende Onlinehändler soll die gesetzlichen Pflichtinformationen für die beworbene Garantie nicht vorgehalten haben. Da der Verein laut eigenen Angaben aus vielen Branchen Mitglieder besitzt, sind die wenigsten Sortimente vor Abmahnungen des IDO-Verbandes sicher.

2. Was fordert der IDO?

Der IDO-Verband verlangt in seinen Abmahnungen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, welche in dem uns vorliegenden Fall eine für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung fällige, vom IDO nach billigem Ermessen zu bestimmende und im Streitfalle vom zuständigen Gericht auf Billigkeit zu überprüfende und von dem abgemahnten Händler zu zahlende Vertragsstrafe beinhaltet. Eine solche kann nach geltender Rechtslage durchaus ca. 5.000,00 EUR pro Zuwiderhandlung betragen. Der IDO fordert weiterhin die Erstattung der „abmahnbezogenen Kosten“ in Höhe von 232,05 EUR inkl. Mehrwertsteuer. Bei Nichtabgabe einer Unterlassungserklärung setzt der IDO-Verband seine Forderungen in vielen Fällen auch gerichtlich (durch einstweilige Verfügungen oder Unterlassungsklagen) durch, was aus dem Abmahnschreiben angesichts der zitierten Aktenzeichen zu einer geführten Vielzahl an bundesweiten Gerichtsverfahren selbst hervorgeht.

3. WICHTIG: Wie reagieren Sie jetzt?

Wenn Sie unseren Rechtstipp lesen, haben Sie höchstwahrscheinlich ebenfalls eine Abmahnung vom IDO erhalten, vielleicht zu einer nicht rechtskonformen Garantie, vielleicht aber auch zu einem anderen Wettbewerbsverstoß (z. B. fehlerhafte AGB / fehlerhafte Widerrufsbelehrung). Auch wenn es angesichts der geringen Abmahnkosten verlockend ist, die vom IDO bereits vorbereitete Unterlassungserklärung einfach zu unterschreiben, „um die Angelegenheit schnell vom Tisch zu bekommen“, sollten Sie – allein im Hinblick auf die über 30 Jahre lang ggf. mehrfach drohende Vertragsstrafe von mehreren 1.000 EUR – äußerste Vorsicht walten lassen. In keinem Fall sollten Sie hier am falschen Ende sparen. Wissen Sie z. B., wenn Sie auf einer Internethandelsplattform wie Amazon oder eBay handeln, dass Sie für ein Verhalten des Plattformbetreibers auf Zahlung einer Vertragsstrafe haften können, selbst, wenn Sie dies vorher überhaupt nicht beauftragt haben? Wahren Sie Ihre Rechte und rufen Sie uns an, noch bevor Sie durch falsche Selbsthilfe Ihr Abmahnungsverfahren derart „verschlimmbessert“ haben, dass man für Sie nichts mehr tun kann und Sie über 30 Jahre an einer unkündbaren Unterlassungserklärung leiden.

Glauben Sie uns: Wir sind unser Honorar wert!

Sie können uns telefonisch kontaktieren oder Ihre Unterlagen bequem per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite) zusenden. Wir sind bundesweit und sogar international für Sie tätig. Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie natürlich kostenlos. Alle unsere Rechtsanwälte sind ausnahmslos Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz (hierzu gehört auch das Wettbewerbsrecht aus den IDO-Abmahnungen), die in über 10 Jahren zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren geführt haben. Nutzen Sie unsere Erfahrung!

4. Erste Schritte

Damit wir Ihnen überhaupt helfen können:

  • Unter allen Umständen zunächst keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen abgeben.
  • Rufen Sie auch nicht die Gegenseite oder deren Anwalt an. Dies kann bereits Anwaltskosten auslösen!
  • Drohen Sie nicht dem Abmahnenden (z. B. mit Selbstjustiz). Sie riskieren eine Strafanzeige.
  • Erteilen Sie keinerlei Auskünfte, auch nicht darüber, wie „unbedeutend“ Ihr Verhalten doch war.
  • Rufen Sie uns an und lassen Sie sich durch einen unserer Fachanwälte beraten.

5. Warum Dr. Damm & Partner?

Ein Fachanwalt ist auch nicht teurer als der Allgemeinanwalt „um die Ecke“. Er hat in der Regel allerdings aufgrund seiner Spezialisierung eine deutlich höhere Erfahrung im Umgang mit Rechtsfällen aus seinem Bereich. Ein Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz hat z. B. eine ganz erhebliche Erfahrung im Wettbewerbsrecht. Und dies ist entscheidend für die IDO-Abmahnungen. In unserer Kanzlei werden nur Fälle zum Bereich Gewerblicher Rechtsschutz / IT-Recht bearbeitet. Wir konzentrieren uns für Sie auf einen ganz speziellen Rechtsbereich und bilden uns in diesem jedes Jahr fort. Würden Sie nicht lieber einen Spezialisten als einen Allgemeinanwalt aufsuchen? Dr. jur. Ole Damm hat zudem auch zum Wettbewerbsrecht promoviert.

Übrigens: Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Absicherung Ihres Verkaufsauftritts, egal ob im eigenen Onlineshop oder auf Internethandelsplattformen wie eBay oder Amazon. Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die beinahe werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht


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