Abmahnung – D&G Handels GmbH – Markenrechtsverletzung der Marke „FlowerBar“

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Aktuell liegt uns eine Abmahnung der D&G Handels GmbH wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung der Marke „FlowerBar“ zur Überprüfung vor. Vertreten wird die D&G Handels GmbH durch die BRANDI Rechtsanwälte aus Paderborn.

Die D&G Handels GmbH vertreibt nach eigenen Angaben u.a. hochwertige Dekorationsartikel aus Trockenblumen. Zu den Produkten gehören u.a. auch Dekorationsartikel. Die unter der Bezeichnung „FlowerBar“ erfolgreich vertrieben werden. Das Zeichen ist auch als Marke sowohl in Deutschland (Registernummer 302021226153) als auch in der EU (Registernummer 018788287) geschützt.  

Den Abgemahnten wird vorgeworfen. Ebenfalls Dekorationsartikel unter dem Zeichen „flowerbar“ zu bewerben und/oder zu vertreiben. Dies insbesondere im Bereich Social Media (z.B. Instagram) und bei der Verkaufsplattform Etsy.

Die BRANDI Rechtsanwälte fordern wegen der Markenrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung. Bei einer fristgerechten Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung wird auf Auskunfts- und Schadenersatzansprüche verzichtet. Geltend gemacht werden aber die entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.002,41 € (Streitwert 50.000 €).

Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung der D&G Handels GmbH

  • Ruhe bewahren
  • Fristen beachten
  • Nicht ungeprüft etwas unterschreiben oder Zahlungen vornehmen
  • Einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen

Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Kanzlei Dr- Schenk – Experten im Markenrecht- Erfahrung aus mehr als 7.000 Abmahnungen im Bereich Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Urheberrecht. Rufen Sie einfach an unter 0421- 56638780 oder schreiben Sie uns eine Mail an kanzlei@dr-schenk.net


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