Abmahnung durch Anwaltskanzlei M. Riemann für Miobambino GmbH

  • 2 Minuten Lesezeit

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei M. Riemann für die Miobambino GmbH vor. Diese ist tätig im Bereich des Vertriebs von Babyaufklebern und anderen Babyartikeln.

1. Was ist passiert?

Die Miobambino GmbH fordert auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Vorliegend handelt es sich um die Option, in einem Onlineshop Preise in anderen Währungen als Euro anzeigen zu lassen, was die Miobambino GmbH als irreführend ansieht, soweit die Waren nicht tatsächlich in der Fremdwährung erworben werden können.

2. Was wird gefordert?

Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, welche nicht vorgefertigt ist. Der Gegenstandswert beträgt im vorliegenden Fall 10.000,00 EUR und es wird die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 745,40 EUR zzgl. MwSt. gefordert.

3. Was sollen Sie jetzt tun?

Haben Sie auch eine solche Abmahnung der Kanzlei M. Riemann erhalten? Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Für die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung fallen keine Kosten an. Alle unsere Rechtsanwälte sind ausnahmslos Fachanwälte. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche markenrechtliche Verfahren geführt und sind bundesweit tätig.

4. Was Sie nicht tun sollten:

a. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite oder deren Prozessbevollmächtigten auf!
b. Geben Sie keine Erklärung ab und unterschreiben Sie nichts!
c. Geben Sie keine Auskunft!
d. Zahlen Sie keine Abmahnkosten oder Schadensersatz!

5. Warum wir?

Das Wettbewerbsrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und wir haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. In unserem Tätigkeitsbereich sichern wir u.a. auch Ihren Onlineshop ab oder helfen Ihnen bei Internethandelsplattformen wie Amazon oder eBay. Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir freuen uns, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin
Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm

Beiträge zum Thema