Abmahnung durch Baek Law Anwaltskanzlei „So ein schöner Tag“ auf Apres Ski Hits 2010 XXL

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Die Anwaltskanzlei Baek Law mahnt aktuell auch im Jahr 2011 für ihre Mandantin die Hitmix Musikagentur, Erich Öchsler wegen Verletzung von Urheberrechten nach dem Urheberechtsgesetz ab.

Die betreffende Sampler-CD Apres Ski Hits 2010 XXL (3er CD) mit dem abgemahnten Musikstück „So ein schöner Tag " soll dabei bereits im Jahr 2010 in einer Internet-Tauschbörse zum Herunterladen verfügbar gemacht worden sein. Dadurch soll die geschützte Tonaufnahme für andere zum Download bereitgestellt, d.h. nach § 19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

In dem erhaltenen neun Seiten umfassenden Schreiben werden neben einem Unterlassungsanspruch auch Ersatzansprüche (Anwaltskosten, Schadensersatz) begehrt. Im Rahmen eines Vergleichs wird ein Betrag in Höhe von 350 Euro angeboten.

Vorgehen bei Abmahnung einer Sampler CD

1. Unterlassungserklärung und Verpflichtungserklärung

Die beigefügte als Unterlassungserklärung sowie die als Vereinbarung bezeichnete Erklärung sollten Sie nicht unterschreiben, es wird empfohlen allenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine solche modifizierte Unterlassungserklärung räumt ebenso die Wiederholungsgefahr der abgemahnten Rechtsverletzung aus und vermeidet eine Unterlassungsklage. Bei einer CD mit 66 Musiktiteln sind weitere Abmahnungen zu befürchten, daher empfiehlt es sich gerade hier richtig vorzugehen, um das bestehende Risiko von Anfang an zu minimieren. Nicht selten werden mehrfach Abmahnungen wegen der gleichen Datei, jedoch unterschiedlichen Rechteinhabern, ausgesprochen.

2. Vereinbarung

Eine Verpflichtung zur Zahlung sollte daher keinesfalls vorschnell unterschrieben werden, dies kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Besser ist, sämtliche geltend gemachten Ansprüche zu prüfen, darunter der Zeitpunkt des angeblichen Downloads, die angegebene IP-Adresse mit Ihrer IP-Adresse zu vergleichen.

Die Einschätzung der Rechtslage und der geforderten Ansprüche kann in jedem Fall durch einen auf diesem Gebiet tätigen Rechtsanwalt erfolgen.

Aufgrund der bereits erwähnten Gefahren bei Sampler CDs kann einer ersten Abmahnung möglicherweise eine Zweite und Dritte anderer Rechteinhaber und deren Tonaufnahmen folgen, so dass aus mehreren hundert, mehrere tausend Euro Abmahnkosten werden können.

Zudem könnte wegen der Höhe der Anwaltskosten der § 97a Absatz 2 UrhG zu prüfen sein, denn dieser beschränkt die Anwaltskosten in unter bestimmten Voraussetzungen auf 100 Euro. So gibt es hierzu bereits ein Urteil des AG Frankfurt am Main, Urteil vom 01.02.2010 (Az. 30 C 2353/09-75) worin erläutert wird, wann diese Regelung angewendet wird.

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

Telefon: 0341/860 64 15

E-Mail-Kontakt: anwalt@rechtsanwalt-baumgaertner.de


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