Abmahnung durch die Kanzlei Sasse & Partner iAd Senator Film Verleih GmbH: „Ziemlich beste Freunde"

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Momentan kursieren neue Abmahnungen der Kanzlei Sasse & Partner, die im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH, wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Ziemlich beste Freunde" in Internettauschbörsen über P2P Netzwerke abmahnen.

Der Vorwurf lautet

Das entsprechende Werk in einer Tauschbörse anderen Nutzern eines P2P Netzwerkes durch Freigabe auf der eigenen Festplatte zum Download angeboten zu haben. Spätestens hier stellen sich viele die Frage, warum das Anbieten und nicht der Download Gegenstand des Vorwurfes ist.

Die Begründung liefert die Funktion der sog. Peer2Peer- Internettauschbörsen. Denn bei jedem Download eines Werkes wird gleichzeitig das entsprechende Werk auch anderen Nutzern der Tauchbörse angeboten. Durch ein solches Anbietens eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, kann das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 800,00 € gefordert. Nach Erfüllung dieser Voraussetzungen soll die Angelegenheit erledigt sein.

Verteidigungsstrategie

Aufgrund der Erfahrung aus der alltäglichen Praxis ist auffallend, dass immer wieder Adressaten von Abmahnungen die beigefügten Unterlassungserklärungen zu voreilig handeln.

Entweder das Abmahnschreiben ignoriert oder aus einer Panikhandlung heraus, die Forderung ungeprüft erfüllt? Vor einem solchen vorgehen muss an dieser Stelle ausdrücklich gewarnt werden!

Die jeweils beigefügte Unterlassungserklärung beinhaltet neben einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.0001,00 € unserer Auffassung eine zu weitreichende Erklärung und enthält ein Schuldanerkenntnis. Daneben enthält die vorgefertigte Unterlassungserklärung ebenfalls häufig eine Zahlungsverpflichtungsklausel. Hierbei handelt es sich um wesentliche Aspekte, die durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung verhindert werden können. Im Hinblick auf den Umstand, dass der Unterlassungsgläubiger 30 Jahre an die Erklärung gebunden ist, sollte daher vor der Abgabe der Unterlassungserklärung ein kundiger Anwalt beauftragt werden.

An dieser Stelle muss ausdrücklich vor der Verwendung sogenannter Mustererklärungen, die in einer Vielzahl von Internetforen veröffentlicht werden gewarnt werden. Solche Mustererklärungen sind nicht geeignet den jeweiligen Einzelfall zu erfassen.

Achtung

Die französische Filmkomödie ist derzeit noch in den deutschen Kinos zu sehen ist und befindet sich somit noch nicht in der forderungsrelevanten Verwertungsphase (DVD- Verkaufsstart).

Für den Fall, dass Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner sind, gilt es zunächst einen kühlen Kopf zu bewahren!

Vermeiden Sie bitte jegliche Kurzschlusshandlungen. D.h. sehen Sie davon ab, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Unserer Einschätzung nach sind die vorgefertigten Unterlassungserklärungen sehr häufig mit einem Schuldanerkenntnis verknüpft. Des Weiteren enthalten die vorgefertigten Unterlassungserklärungen ebenfalls häufig eine Zahlungsverpflichtungsklausel.

Hierbei handelt es sich um zwei wesentliche Aspekte, die durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung verhindert werden können.

  1. Notieren Sie sich die in der Abmahnung genannten Fristen.
  2. Werden Sie aktiv und beauftragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt! Eine Untätigkeit birgt die Gefahr von kostenträchtigen einstweiligen Verfügungen.

Das Ziel einer anwaltlichen Beauftragung sollte die Abwehr der Ansprüche oder soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, die Reduzierung der Forderung des Gegners, unter Abgabe einer fachkundig modifizierte Unterlassungserklärung, sein. Dies gilt insbesondere aufgrund der von Seiten der Rechtsprechung erkennbar werdenden Tendenz der Reduzierung der geltend gemachten Streitwerte und Schadensersatzbeträge.

Unsere Kanzlei betreut Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet. In diesen Fällen ist natürlich auch eine telefonische Beratung unter 0211-98397654 möglich. Die nötigen Unterlagen können per E-Mail (kontakt@rechtsanwalt-dreger.de) oder Fax unter 0211-98397629 zugesendet werden, so dass die Bearbeitung nach Erhalt kurzfristig beginnen kann.

Die Bearbeitung Ihres Mandates erfolgt auf der Grundlage einer transparenten und günstigen Pauschalvergütung!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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