Abmahnung durch Waldorf Frommer - „At the Devil´s Door“

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Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer (www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) mahnt momentan für die Universum Film GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Film „At the Devil´s Door“ ab.

Die Adressaten der Abmahnschreiben sollen den Horrorfilm „At the Devil´s Door“ innerhalb einer Internet-Tauschbörse, wie BitTorrent, eDonkey oder Limewire, upgeloadet und so weltweit öffentlich zugänglich gemacht haben. Dieses Recht steht aber allein der Universum Film GmbH, als Urheberin bzw. Rechteinhaberin zu (vgl. § 19 a UrhG).

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Anwälte der Kanzlei Waldorf Frommer den Abgemahnten zu der sofortigen und dauerhaften Löschung des abgemahnten Werkes auf, sowie zu der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 Euro.

Hafte ich in jedem Fall für die Urheberrechtsverletzung?

Oft kontaktieren uns Mandanten, die zwar eine Abmahnung erhalten haben, aber sicher sind, dass sie keine Urheberrechtsverletzung begangen haben. Auch wenn Sie selbst nicht Täter der begangenen Urheberrechtsverletzung sind, können Sie noch als sogenannter Störer für diese haften. Störer ist derjenige, der für die Urheberrechtsverletzung eines Dritten haftet, weil er für diese durch das Zurverfügungstellen seines Internetanschlusses mitverantwortlich ist. Er kann sich jedoch auch ganz von der Haftung befreien, indem er nachweist, dass er die ihm obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten erfüllt hat und sein W-LAN-Netzwerk ausreichend durch eine WPA2-Verschlüsselung gesichert hat.

Im Januar 2014 entschied der Bundesgerichtshof außerdem, dass ein Anschlussinhaber grundsätzlich dann von der Haftung befreit ist, wenn der Täter der Urheberrechtsverletzung ein volljähriges Familienmitglied ist, welches eigenverantwortlich gehandelt hat (BGH, Urt. v. 08.01.2014, I ZR 169/12 „BearShare“).

Wie sollte ich auf die Abmahnung reagieren?

Innerhalb der Ihnen gesetzten Frist sollten Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen, welcher die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüft und mit Ihnen das weitere Vorgehen bespricht.

Wenn Sie haften, sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung von dem von Ihnen kontaktierten Anwalt modifizieren lassen, sodass sie sich nur noch auf die nötigsten Angaben bezieht. Eine Vorlage einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet sollte nicht benutzt werden, da diese meist von juristischen Laien verfasst wurden und daher Ungenauigkeiten enthalten können, die die Erklärung vor Gericht wertlos machen können.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH wegen der widerrechtlichen Verwertung des Films „At the Devil´s Door“ erhalten haben, nehmen Sie das kostenlose Erstgespräch von unserem Team von Abmahnhelfer.de in Anspruch. Wir greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und werden Ihnen eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung geben. Rufen Sie uns dafür unter der gleich rechts zu findenden Telefonnummer an.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!


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