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Abmahnung durch Waldorf Frommer - keine € 815,00 zahlen, keine Unterlassungserklärung

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Derzeit werden von der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag verschiedener Rechteinhaber wie Warner Bros. Entertainment GmbH, Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, Bastei Lübbe AG und Universum Film GmbH Abmahnungen wegen des Anbietens von Filmen, Serien und Hörbüchern ausgesprochen. Der Vorwurf ist stets das Bereitstellen von urheberrechtlich geschützten Werken im Rahmen einer Internettauschbörse wie z.B. BitTorrent oder Popcorn Time.

Von dem Empfänger wird die Abgabe einer lebenslang bindenden Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von € 815,00 (bei einem Film) verlangt.

ACHTUNG!!!

In diversen Internetforen wird dem Empfänger einer Abmahnung immer wieder geraten, auf jeden eine (modifizierte) Unterlassungserkläruzng abzugeben und einen Betrag von € 150,00 zu zahlen. Hiermit erledige sich die Sache von alleine.

Von einem solchen Vorgehen raten wir dringend ab!

Sofern Sie als Inhaber des Internetanschlusses und Empfänger der Abmahnung nicht als Täter für die Rechtsverletzung in Frage kommen und darüber hinaus gehende Pflichten wie z.B. die Verschlüsselung Ihres Internetzuganges und eine Belehrung aller Personen, die Zugang zu Ihrem Internetanschluss haben, erfüllt haben, sind Sie nicht verpflichtet, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Ebenfalls müssen Sie nicht € 815,00 zahlen.

Was tun bei Erhalt einer Abmahnung?

- Bewahren Sie zunächst Ruhe und handeln Sie besonnen.

- Auf keinen Fall sollten Sie direkten Kontakt zu Waldorf Frommer aufnehmen um die Sache eigenhändig zu regeln. Eine einmal getätigte Aussage lässt sich nicht mehr umkehren.

- Lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten und über die Einzelheiten Ihres konkreten Falles aufklären.

- Sie sollten die Abmahnung keinesfalls ignorieren, da dies ein kostenintensives Gerichtsverfahren zur Folge haben könnte.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail und schildern uns Ihren Fall. Wir geben Ihnen direkt und kostenfrei eine erste Einschätzung zu Sach- und Rechtslage. Nach dieser ersten Einschätzung können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen. Über die entstehenden Kosten informieren wir Sie selbstverständlich auch.

Folgende Vorteile können wir Ihnen bieten:

- bundesweit tätig
- kein Termin vor Ort notwendig
- schnelle Kommunikation per Telefon, Email und Fax
- kostenfreie Ersteinschätzung am Telefon
- Vertretung zum transparenten Pauschalbetrag

Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserer Erfahrung aus unzähligen Abmahnverfahren.

Ihre Kanzlei Brehm


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