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Einstweilige Verfügung von Christian Louboutin wegen „Rote Sohle“ bei Schuhen durch Grünecker Patent- und Rechtsanwälte

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Der unter anderem durch Serien wie „Sex and the City“, „House of Cards“ und „Breaking Bad“ bekannte Schuhdesigner Christian Louboutin geht weiterhin gegen Anbieter von Schuhen mit roter Sohle vor.

Sachverhalt:

In einem von uns aktuell übernommenen Verfahren hat Louboutin durch die Kanzlei Grünecker Patent- und Rechtsanwälte aus München eine einstweilige Verfügung gegen unsere Mandantschaft erwirkt, durch welche unserer Mandantschaft verboten wird, im geschäftlichen Verkehr innerhalb der EU Schuhe mit Absätzen und roten Sohlen anzubieten oder in den Verkehr zu bringen oder zu diesen Zwecken zu besitzen.

Keine vorherige Abmahnung

Die Besonderheit dieses Vorgehens liegt insbesondere darin, dass die Kanzlei Grünecker unserer Mandantschaft zuvor nicht kontaktiert bzw. abgemahnt hat, sondern – so führt die Kanzlei Grünecker aus – verhindern wollte, dass durch eine vorherige Abmahnung und die damit verbundene Warnung noch lagernde Schuhe „verschwinden“.

Der Gegenstandswert des Verfügungsverfahrens wurde vom Landgericht Frankfurt am Main auf EUR 300.000,00 festgesetzt, wodurch alleine bei Louboutin bzw. der Kanzlei Grünecker Rechtsanwaltskosten von über EUR 4.000,00 entstanden sind.

Zustellung per Gerichtsvollzieher und Beschlagnahme

Die einstweilige Verfügung wurde unserer Mandantin per Gerichtsvollzieher zugestellt, welcher zugleich auch noch lagernde Schuhe, mit roten Sohlen) in Verwahrung genommen hat.

Unsere Empfehlung:

Wenden Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung von Christian Louboutin bzw. Grünecker Patent- Rechtsanwälte vertrauensvoll an uns.

Sie sollten zwar Ruhe bewahren und keine vorschnellen Entscheidungen treffen, sich jedoch  unbedingt und schnellstmöglich fachkundig anwaltlich beraten lassen.

• Halten Sie die Fristen unbedingt ein!
• Bewahren Sie Ruhe und nehmen Sie keinen vorschnellen Kontakt zur Gegenseite auf
• Lassen Sie sich von uns kostenlos beraten

Haben Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Grünecker erhalten? Oder wurde sogar bereits eine einstweilige Verfügung vom zuständigen Landgericht zugestellt? 

Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir haben jahrelange Erfahrung mit
 markenrechtlichen Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen und werden für Sie

  • schnell
  • fair
  • zielorientiert
  • kostentransparent und
  • bundesweit

tätig.

Wir sind für Sie da und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ihre Kanzlei Brehm


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