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Klage der FAST Fashion Brands GmbH durch die Kanzlei CBH Rechtsanwälte

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Klage der FAST Fashion Brands GmbH durch die Kanzlei CBH Rechtsanwälte

Wir sind von einem Neumandanten beauftragt worden, ihn gegen eine Klage der FAST Fashion Brands GmbH, vertreten durch die Kanzlei CBH zu verteidigen. 

Die FAST Fashion GmbH vertreibt in erster Linie Bekleidung, Schuhe und Accessoires, welche in verschiedenen Retail-Stores verkauft werden.

In der Klage wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, die Rechte der FAST Fashion Brands GmbH an der eingetragenen Marke ,,TADDY‘‘ verletzt zu haben.

Was ist geschehen?
Unser Mandant hatte über seinen Onlineshop Pullover mit der Bezeichnung ,,Taddy‘‘ und
dem zusätzlichen Bestandteil ,,SevenOneSeven‘‘ vertrieben. Die FAST Fashion GmbH sah in der unmittelbaren Verbindung der beiden Zeichen eine Verletzung ihrer Markenrechte, der eingetragenen Marke ,,TADDY‘‘. Hierbei führt CBH aus, dass eine Markenkooperation (Co-Branding) nicht ausgeschlossen werden könne und mahnte unseren Mandanten daher ab. 

In der Abmahnung wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsverfolgungskosten aus einem Gegenstandswert von EUR 75.000,00 verlangt.

Unser Mandant hat bevor er uns beauftragt hat, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, verweigerte aber jede Zahlung. Die FAST Fashion Brands GmbH erhob daraufhin Klage gegen unseren Mandanten vor dem Landgericht Frankfurt am Main.

Was wird gefordert?
Die Forderung der CBH Rechtsanwälte in der Klageschrift besteht in der Anerkennung von
Schadensersatzansprüchen und der Zahlung von anwaltlichen Kosten von über EUR 2.000,00 sowie
die Erstattung von Testkaufkosten von mehr als EUR 200,00. 

Konsequenzen

Angesichts der hohen Streitwerte im Markenrecht entsteht in einem solchen Prozess alleine in der ersten Instanz bei Nichtabgabe einer Unterlassungserklärung ein Kostenrisiko von rund EUR 11.000,00. Durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung reduziert sich dieses Risiko erheblich. Jedoch muss auch im Einzelfall geprüft werden, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist.

Haben auch Sie eine Abmahnung von CBH erhalten?
Unsere Empfehlung:
• Halten Sie die Fristen unbedingt ein!
• Bewahren Sie Ruhe und nehmen Sie keinen vorschnellen Kontakt zu CBH auf
• Lassen Sie sich von uns kostenlos beraten


Haben Sie eine Abmahnung von der Kanzlei CBH erhalten? Oder wurde sogar bereits eineeinstweilige Verfügung vom zuständigen Landgericht zugestellt? 


Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir haben jahrelange Erfahrung mit
markenrechtlichen Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen und werden für Sie

  • schnell
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  • kostentransparent und
  • bundesweit

tätig.

Wir sind für Sie da und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.


Ihre Kanzlei Brehm


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