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Abmahnung durch Waldorf Frommer wegen Verbreitung von "Focus" in Internettauschbörsen

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Seit dem heutigen Tag vertreten wir einen Mandanten, dem die Verbreitung des Hollywoodblockbusters „Focus“ mit Will Smith in der Hauptrolle über sogenannte P2P-Netzwerke oder Filesharingplattformen vorgeworfen wird.

Über Abmahnungen der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag von namhaften Film- oder Musikvertriebsunternehmen, wie Sony Music, Universal, Warner Bros. etc., wird beinahe täglich berichtet. Der Inhalt der Abmahnschreiben ist in allen Fällen vergleichbar. Die Kanzlei Waldorf Frommer teilt dem Abgemahnten mit, dass sie von dem jeweiligen Rechteinhaber (Warner Bros. Entertainment GmbH, Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH o.a.) beauftragt wurde, aufgrund einer durch das Unternehmen ipoque GmbH dokumentierten Rechtsverletzung verschiedene Ansprüche gegenüber dem Abgemahnten geltend zu machen.

Welche Ansprüche macht die Kanzlei geltend?

Die Kanzlei Waldorf Frommer verlangt von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von EUR 600,00 Schadensersatz und EUR 215,00 Aufwendungsersatz, mithin insgesamt EUR 815,00.

In Internetforen finden sich nach wie vor diverse Tipps zum Vorgehen gegen Abmahnungen. Immer wieder finden sich Ratschläge, wie die Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung und/oder Zahlung eines Betrags von EUR 100,00 oder EUR 150,00. Damit sei oftmals die Sache erledigt!

Von einem solchen Vorgehen raten wir jedoch dringend ab!

Sofern Sie als Inhaber eines Internetanschlusses und Empfänger einer Abmahnung nicht als Täter für die Rechtsverletzung in Frage kommen und darüber hinausgehende Verkehrspflichten wie z. B. die Verschlüsselung Ihres Internetzuganges und eine Belehrung aller Personen, die Zugang zu Ihrem Internetanschluss hatten, erfüllt haben, sind Sie grundsätzlich überhaupt nicht verpflichtet, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Ebenfalls sind Sie nicht verpflichtet, in diesen Fällen EUR 815,00 bezahlen.

Was tun bei Erhalt einer Abmahnung?

  • Bleiben Sie zunächst besonnen. Die Welt geht hiervon nicht unter!
  • Ignorieren Sie die Abmahnung auf gar keinen Fall. Tun Sie dies, kann dies ein sehr kostenintensives Gerichtsverfahren zur Folge haben.
  • Nehmen Sie unter keinen Umständen eigenständig Kontakt zur Kanzlei Waldorf Frommer auf, um die Sache selbst zu regeln. Die Aussagen, die Sie tätigen, können leicht gegen Sie verwendet werden. Zudem lässt sich eine einmal getätigte Aussage nicht mehr umkehren.
  • Lassen Sie sich von uns als spezialisierte Kanzlei in Abmahnfällen beraten. Hier erhalten Sie umfassende Informationen zu der Sach- und Rechtslage in Ihrem konkreten Einzelfall.

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder schreiben Sie eine E-Mail! Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir geben Ihnen eine kostenfreie erste Einschätzung zur Sach- und Rechtslage in Ihrem konkreten Abmahnfall. Sie bekommen selbstverständlich auch eine Information über entstehende Kosten im Fall unserer Beauftragung. Dies sind transparente Pauschalbeträge ohne versteckte Zusatzkosten. Nach dieser ersten Einschätzung können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.

Mit uns haben Sie folgende Vorteile:

  • bundesweit tätig
  • kein Termin vor Ort notwendig
  • schnelle Kommunikation per Telefon, E-Mail und Fax
  • kostenfreie Ersteinschätzung am Telefon
  • Vertretung zum transparenten Pauschalbetrag

Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserer Erfahrung aus unzähligen Abmahnverfahren.

Ihre Kanzlei Brehm


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