Abmahnung – FAST Fashion Brands GmbH – Markenverletzung an der Marke „RISA“ – CBH Rechtsanwälte

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 Aktuell liegt uns eine Abmahnung  der FAST Fashion Brands GmbH aus Hamburg, vertreten durch die CBH Rechtsanwälte, zur Überprüfung vor.

Nach eigenen Angaben vertreten die CBH Rechtsanwälte die FAST Fashion Brands GmbH in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutz.

Die FAST Fashion Brands GmbH ist auf dem Sektor der Herstellung sowie des Vertriebs von Bekleidungsstücken, Accessoires und Schuhen sowie im Markenlizenzgeschäft tätig.

Für die FAST Fashion Brands GmbH sind über 100 Marken beim DPMA eingetragen. So etwa die Marken Mo, my MO, Icebound, Usha, Homebase, Isha, Izia, VERNOLE, shatter.

Nach eigenen Angaben werden die Produkte der FAST Fashion Brands GmbH auch über bekannte Retailer und Onlinehändler wie OTTO, Zalando, AboutYou usw, sowie im stationären Handel angeboten und vertrieben.

In der aktuellen Abmahnung geht es um die Marke „RISA“. Diese genießt Schutz für u,a, Webstoffe in der Klasse 24. Das Zeichen wird aber auch umfassend in den Bereichen Taschen, Bekleidung und Schuhwaren benutzt.

Dem Abgemahnten Onlinehändler wird vorgeworfen Webstoffe unter dem Zeichen „RISA“ angeboten und verkauft zu haben, was einen Markenrechtsverletzung darstellt.

Gefordert werden von den CBH Rechtsanwälten die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung Auskunft, Rechnungslegung, Lizenzschadensersatz sowie Ersatz entstandener Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 50.000 € gefordert.

Unsere Empfehlung:

  • Keine Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Beratung.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zum Gegner oder den CBH Rechtsnawälten.
  • Leisten sie keine Zahlung.
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen auf das wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen.
  • Beachten Sie die Fristen.

Gerne helfen wir Ihnen mit Rat und Tat.

Die Kanzlei Dr. Schenk ist seit mehr als 10 Jahren auf dem Gebiet des Markenrechts tätig. Wir beraten und vertreten selbstverständlich bundesweit. Wir kennen den Abmahner und auch die CBH Rechtsanwälte bereits aus anderen Verfahren.

Lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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