Abmahnung Google Fonts was tun?

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Abmahnung Google Fonts was tun?

Abmahnung Google Fonts ist derzeit ein sehr aktuelles Thema, das bei Betreibern von Websites hohe Wellen schlägt. Eine Abmahnung wegen Google Fonts wird vor allem dann ausgesprochen, wenn der Betreiber einer Website Google Fonts verwendet, diese aber nicht so eingebunden hat, dass sie datenschutzkonform ist. Solche Verstöße lassen sich mittels Webcrawlern leicht herausfinden, weswegen Abmahnungen wegen Google Fonts immer häufiger auftreten.

Was sind Google Fonts

Viele Empfänger einer Abmahnung fragen sich bei einer Abmahnung wegen Google Fonts zunächst einmal: was sind Google Fonts?  Bei Google Fonts handelt es sich um ein interaktives Verzeichnis mit über 1400 Schriftarten, die von der Google LLC in den USA zur freien Verfügung bereitgestellt werden. Google hat das Programm im Jahr 2010 gestartet. Die zur Verfügung gestellten Softwarelizenzen sind für jeden Betreiber einer Website frei verfügbar, Lizenzgebühren müssen nicht gezahlt werden. Google Fonts bietet die Möglichkeit, Schriftarten auf der eigenen Website zu nutzen, ohne dass diese dabei auf den eigenen Server hochgeladen werden müssen. Ruft ein Benutzer die Website auf, werden die Schriften über einen Google-Server nachgeladen. Aufgrund dieses externen Aufrufs wird jedoch bewirkt, dass Daten an Google in den USA übertragen werden. Es ist jedoch auch möglich, Schriften lokal auf der Website einzubinden. Die verwendeten Google Fonts müssen dazu heruntergeladen werden und dann auf der eigenen Website hochgeladen werden. Hierdurch wird die Verbindung zum Google-Server getrennt und eine Informationsübertragung an Google verhindert.

Warum eine Abmahnung Google Fonts?

Eine Abmahnung wegen Google Fonts wird deswegen ausgesprochen, wenn der abmahne der Ansicht ist, dass durch die Übertragung von dynamischen IP-Adressen in den USA ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorliegt. Unter IP-Adressen sind Zahlenfolgen zu verstehen, die der Identifizierung und der Kommunikation mit Geräten in Netzwerken dienen. Hierbei muss zwischen statischen und dynamischen IP-Adressen differenziert werden. Während statische IP-Adressen einem bestimmten Gerät dauerhaft zugewiesen sind, werden dynamische IP-Adressen bei der jeweiligen Einwahl in das Netzwerk bis zur Trennung durch den Internet-Provider vergeben. Bei dynamischen IP-Adressen wird also bei jeder neuen Einwahl in das Netzwerk eine neue IP-Adresse zugeteilt.


Es stellt sich also die Frage, ob IP-Adressen überhaupt personenbezogene Daten sind. Das ist letztlich an der Frage aufzuhängen, durch wen eine Identifizierung geschehen kann. Geht man davon aus, dass die identifizierbar kalt durch den Datenverarbeiter selbst möglich sein muss, handelt es sich um einen relativen Personenbezug.  Nach der Theorie des absoluten Personenbezugs handelt sich bereits dann um ein personenbezogenes Datum, wenn die Identifizierung auch nur durch einen Dritten möglich ist.

Wer spricht Abmahnung wegen Google Fonts aus?

Wir gehen davon aus, dass Abmahnungen wegen Google Fonts in der Zukunft immer häufiger auftreten werden. 

Besonders hervorgetan hat sich in der Vergangenheit Rechtsanwalt Kilian Lenard mit Abmahnung für Martin Ismail, über über Kilian Lenard und Martin Ismail haben wir hier ausführlich berichtet:

Abmahnung Rechtsanwalt Kilian Lenard für Martin Ismail wegen Google Fonts

Auch die RAAG Kanzlei des Dikigoros Nikolaos Kairis tut sich mit Massenabmahnungen wegen Google Fonts hervor, über die RAAG Kanzlei des Dikigoros Kairis haben wir in einem gesonderten Artikel berichtet:

RAAG Kanzlei Dikigoros Kairis wegen Google Fonts

Eine weitere Abmahnerin ist Jolanta Januszewski, über die wir hier berichten:

Abmahnung Jolanta Januszewski durch RAAG Kanzlei wegen Google Fonts

Kümmern Sie sich um Ihren Datenschutz!

Die DSGVO hält die Datenschutzbehörden dazu an, Verstöße mit Bußgeldern zu ahnden. Verantwortliche der Verarbeitung von personenbezogenen Daten sollten sich also darum kümmern, dass diese Verarbeitung Datenschutzkonform geschieht. Hierzu gehören insbesondere eine rechtssichere Datenschutzerklärung auf der Website und der rechtssichere Einsatz von Cookies und vergleichbaren Technologien. Bei der Auslagerung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten an Dritte muss unbedingt sichergestellt werden, dass dies datenschutzkonform geschieht (Auftragsverarbeitung). Unsere Anwältinnen und Anwälte für IT-Recht beraten Sie hierzu.

Abmahnung wegen Google Fonts – was tun?

Empfänger einer Abmahnung wegen Google Fonts laufen Gefahr, panisch zu reagieren und in einer ersten Handlung die Website abzuschalten. Dies hat jedoch verheerende Auswirkungen auf das Ranking bei Google, weswegen mir dies keinesfalls empfehlen. Es gibt zahlreiche Dienstleister, welche ihre Website analysieren und Google Fonts entfernen bzw. rechtssicher einbinden. Haben sie ebenfalls eine Abmahnung wegen Google Fonts erhalten? Gerne beraten wir Sie zu den Abwehrmöglichkeiten schnell, kompetent und bundesweit, kontaktieren Sie uns gerne unter diesem Link als Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht.




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Foto(s): DL

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