Abmahnung IDO Verband aus Leverkusen erhalten?
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Sie haben eine IDO Verband Abmahnung aus Leverkusen erhalten? Oder fordert der IDO Verband von Ihnen eine Vertragsstrafe? Geht es um eine einstweilige Verfügung, einen gerichtlichen Mahnbescheid oder eine Klage?
Ich kann Ihnen gewiss helfen. Ich hatte bereits in über 100 Auseinandersetzungen mit dem IDO Verband aus Leverkusen zu tun und weiß genau, was zu tun ist.
Abmahnung IDO Verband
Der IDO Verband nimmt nach eigenen Angaben die Interessen seiner Mitglieder wahr. Zu diesen Mitgliedern gehören angeblich Online-Apotheken, Online-Warenhäuser, Online-Shops, IT-Dienstleister, Provider, sonstige Dienstleister, Verlage, Fabrikanten, Immobilienmakler, Rechtsdienstleistungsunternehmen usw. Ziel des IDO sei unter anderem die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs und damit die Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen.
Was ist Gegenstand einer IDO Abmahnung?
Hauptsächlich werden vom IDO Verband Abmahnungen ausgesprochen, wenn entweder keine oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung z. B. bei eBay von einem gewerblichen Verkäufer benutzt wird, oder aber die Widerrufsbelehrung falsche Angaben enthält / veraltet ist / über Beginn der Widerrufsfrist unzutreffend informiert wird. Häufig geht es auch um fehlende Informationspflichten, wie der Speicherung des Vertragstextes. Fehlende Grundpreisangaben oder auch Rohstoffangaben werden abgemahnt, Angaben zum Versand / Versandkosten / Auslandsversandkosten, die Werbung mit Garantien, fehlerhafte AGB oder Gerichtsstandsvereinbarungen.
Abmahnung IDO Verband was tun?
Unterschreiben Sie auf gar keinen Fall ohne vorherige anwaltliche Beratung die dem Abmahnschreiben vom IDO Verband beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung.
Nehmen Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung auch keine Zahlung vor.
Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit über 12 Jahren ständig Abgemahnte und verfüge daher über Erfahrung aus über 10.000 bearbeiteten Abmahnungen. Mein Ziel ist es, dass Onlinehändler erst gar nicht abgemahnt werden. Daher biete ich ein Abmahnschutzpaket an. Ich berate bundesweit und biete eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Abmahnfalles per E-Mail an.
Sie haben auch eine IDO Abmahnung erhalten?
Rufen Sie mich einfach an.
Schicken Sie mir eine E-Mail.
Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.
Ihr
Andreas Gerstel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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