Abmahnung Infopictures GmbH; Filmwerk: Straight from the hood; Forderung: 910, 00 €

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Uns liegt eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der Infopictures GmbH an dem Filmwerk „Straight from the hood" vom 25.01.2011 vor.

Neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung wird ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 910, 00 € gefordert. Die anliegende Unterlassungserklärung sollte in der anliegenden Form nicht abgegeben werden. Zum einen würde in diesem Fall ein Schuldeingeständnis generiert. Anderseits drohen im Fall einer Zuwiderhandlung aufgrund einer bestimmten gewählten Formulierung erhöhte Vertragsstrafen.

Es gibt einige wichtige Grundregeln, die auf jeden Fall zu beachten sind:

  • Fristen notieren und einhalten,
  • kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner,
  • keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung,
  • lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten,
  • bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge,
  • Ruhig bleiben.

Noch etwas zum Schluss:

Die vorgenannten Hinweise sind keine allgemeinen Plattitüden, sondern sind für den erfolgreichen Fortgang der Verteidigung von entscheidender Bedeutung.

Da wir in den letzten Wochen häufig Mandanten beraten haben, die bereits selber zunächst Kontakt zum Abmahner aufgenommen haben, soll vor diesem Punkt nochmals dringend gewarnt werden. So wird in diesem Fall oft zu viel zugestanden, sodass es teilweise bereits zu Vergleichsabschlüssen kommt, die dann auch nicht mehr rückgängig gemacht werden können.

Seien Sie sich dem Umstand bewusst, dass es sich hierbei um ein Massengeschäft handelt und „Ihre Abmahnung" nur eine unter Tausenden ist.

So wird es Ihnen auf keinen Fall gelingen, den Abmahner davon zu überzeugen, von seiner Forderung abzurücken. Überlassen Sie solche Verhandlungen daher unbedingt Ihrem Rechtsbeistand.

Aufgrund der täglichen Bearbeitung  einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen. Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen. Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung per Fax oder E-Mail (ra@kanzlei-heidicker.de) zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de. Besuchen Sie auch unseren neuen Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de.

In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen. Wir vertreten bundesweit.


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