Abmahnung iParts GmbH

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Mir liegen aktuell gleich mehrere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der der iParts GmbH ausgesprochen durch Rechtsanwalts Christoph Rapatz von der Kanzlei FAREDS aus Hamburg vor. 

Wer ist der Abmahner?

Die Abmahnung wird durch die iParts GmbH ausgesprochen. Rechtsanwalt Rapatz behauptet, dass seine Mandantschaft unter der URL irepairshop.de ein Unternehmen im Bereich der Reparatur und des Vertriebs von Handys, Smartphones und Tablets und dazugehörigem Zubehör betreibt.

Um was geht es?

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, dass sie keinen anklickbaren Link zur OS-Plattform in Ihrem eBay- Account vorhielten: der Abmahnklassiker. Die mir vorliegenden Abmahnungen sind inhaltlich fast identisch. 

Seit dem 09.01.2016 sind Onlinehändler verpflichtet, mittels eines anklickbaren Links auf die OS-Plattform zur Online-Streitbeilegung hinzuweisen. 

Der Link lautet wie folgt: www.ec.europa.eu/consumers/odr

Leider fehlt der Link immer noch in zahlreichen Onlineshops und auf der Verkaufsplattform eBay. Zudem wird nicht selten vergessen, dass der Link auch zwingend anklickbar sein muss. 

Bitte beachten Sie: 

Lassen Sie sich am besten anwaltlich beraten. Wenn Sie vorschnell und ohne Prüfung eine Unterlassungserklärung abgeben, binden Sie sich unter Umständen ein Leben lang. Bei künftigen Verstößen kann die Gegenseite zudem eine hohe Vertragsstrafe geltend machen. Das sind unter Umständen bis zu 5.000 € pro Verstoß und kann schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen. 

Schaffen Sie also Chancengleichheit und lassen Sie sich anwaltlich beraten. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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