Abmahnung John Wick (Chapter 1, 2, 3 Parabellum, 4) von Frommer Legal erhalten? Wir helfen!

  • 3 Minuten Lesezeit

In den letzten Tagen und Wochen erreichen uns regelmäßig Anfragen von Betroffenen, die eine Abmahnung von der bekannten Anwaltskanzlei Frommer Legal aus München erhalten haben.

Viele dieser Abmahnungen betreffen sämtliche 4 Teile der bekannten Filmserie John Wick mit Keanu Reeves in der Hauptrolle. Es handelt sich genau genommen um folgende Filme der Serie John Wick:

  • John Wick Kapitel/Chapter 1
  • John Wick Kapitel/Chapter 2
  • John Wick Kapitel/Chapter 3 (Parabellum)
  • John Wick Kapitel/Chapter 4

Ausgesprochen werden die Abmahnungen von Frommer Legal betreffend des Ersten Films der Reihe John Wick für die Studiocanal GmbH. Die Abmahnungen betreffend der Teile 2-4 werden für die Leonine Licensing AG ausgesprochen.

Hier ist Vorsicht geboten! 


Der vierte Teil der Filmserie John Wick kam am 23.03.2023 in die deutschen Kinos. Offenbar besteht hier bei dem einen oder anderen Fan der Serie ein Nachholbedarf, daher die ersten Folgen (gegebenenfalls nochmal) zu schauen. Uns sind Fälle bekannt, in denen Betroffene wegen aller 4 John Wick-Filme abgemahnt worden sind. Dies kann dann schnell Kosten von mehreren tausend Euro auslösen!


1. Worum geht es in der John Wick – Abmahnung von Frommer Legal?


Mit dem Abmahnschreiben wird den Empfänger seitens Frommer Legal der Vorwurf unterbreitet, einen oder auch mehre Filme der beliebten Filmreihe John Wick unberechtigterweise im Wege des sog. Filesharing über eine Internettauschbörse zum Download bereitgestellt zu haben.


2. Was fordern die Frommer Legal Rechtsanwälte ?


Die John Wick-Abmahnung enthält die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Außerdem macht Frommer Legal einen Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und Anwaltskosten geltend. Für einen John Wick-Film werden von Frommer Legal üblicherweise 980,60 € von Frommer Legal (also Vergleichsangebot) verlangt, bei mehreren Filmen ist es in Summe wesentlich teurer.

Das Vorliegen einer rechtswidrigen Verwendung urheberrechtlich geschützter Filme ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.


3. Abmahnung von Frommer Legal (John Wick) erhalten, was nun?


Bitte nehmen Sie die Abmahnung ernst. Bewahren sie dennoch Ruhe. Wir empfehlen den Fall zunächst anwaltlich prüfen zu lassen. Insbesondere die strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte sorgfältig geprüft werden, da eine abgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung lebenslänglich gilt und bei Verstößen eine hohe Vertragsstrafe im Bereich mehrerer tausend Euro drohen kann. Sollte die Abmahnung allerdings unberechtigt sein, sollte die Forderung fachmännisch und vollständig zurückgewiesen werden.           


4. Handeln Sie mit fachanwaltlicher Unterstützung!


Wir unterstützen Sie gerne beim Vorgehen gegen Frommer Legal. Aus jahrelanger Erfahrung mit Abmahnungen von Frommer Legal wissen wir, welche Schritte jetzt erforderlich ist, um im Falle einer unberechtigten Abmahnung diese vollständig abzuwehren oder im Falle einer berechtigten Abmahnung das sinnvollste wirtschaftliche Ergebnis für Sie herauszuholen.


5. Falls Vorwürfe berechtigt sind, sollte über eine Einigung nachgedacht werden


Auch falls die Vorwürfe leider berechtigt sein sollten, können wir in den meisten Fällen eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung erzielen, mit der Sie zusammen mit unserem Honorar (günstiger Festpreis) und der Vergleichszahlung an die Gegenseite ein gutes Stück unter dem Betrag liegen, der in dem Abmahnschreiben von Ihnen gefordert wird.


6. Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen


Nutzen Sie gerne die Möglichkeit, die rechtliche Vorgehensweise in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch (0471/483 99 88 - 0) zu erörtern. Gerne können Sie uns auch das Abmahnschreiben von Frommer Legal per E-Mail (info@drnewerla.de ) zusenden, damit wir uns in Ihren persönlichen Fall einarbeiten können. Nutzen Sie gerne auch die Nachrichtenfunktion hier auf der Plattform.

Ansonsten streben wir gemeinsam mit Ihnen die Erzielung einer außergerichtlichen Einigung an.

Wir helfen Ihnen, das wirtschaftlich beste Ergebnis zu erzielen! Rechtsanwalt Dr. Newerla verteidigt und verhandelt gerichtlich wie außergerichtlich seit 2008. Wir sind u.a. auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert. Geben Sie die Sache in unsere Hände, damit die Abmahner nicht zu Ihrem gewünschten Ergebnis kommen.

Wir werden für Sie zu günstigen Festpreisen tätig und das bundesweit!



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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