Abmahnung Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky für Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

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Erneut wurde unsere Kanzlei mit der Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA beauftragt.

Was wird unserer Mandantschaft vorgeworfen?

Die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA wirft unserer Mandantschaft vor, gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) verstoßen zu haben. Im konkreten habe unsere Mandantschaft – entgegen der in den ATGB getroffenen Regelung – die ATGB innerhalb eines Angebots zum Kauf zweier Tickets auf eBay nicht abgebildet. Weiterhin wurde das Angebot als „Sofort-Kauf“ angeboten und mit einem Preisaufschlag von über 15 % verkauft.

Dies seien Verstöße gegen die ATGB, die abmahnfähig seien.

Was fordert die Gegenseite?

Unsere Mandantschaft wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags in Höhe von 500,00 € verlangt.

Was sind ATGB?

ATGB sind die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen des BVB. Bei einem Kauf von Fußballtickets werden die ATGB, die in rechtlicher Hinsicht Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) darstellen, vom Käufer akzeptiert. In den ATGB werden diverse Regelungen betreffend den Verkauf von Fußballtickets getroffen. Unter anderem wird in ihnen geregelt, dass ein Ticketverkauf mit der Absicht, es zu einem wesentlich höheren Preis, als auf dem Ticket angegeben, zu veräußern, nicht erlaubt ist. Bei Verstößen gegen die ATGB ist der BVB zur Sanktionierung, bspw. mittels einer Abmahnung, berechtigt.

Wie sollte bei Erhalt einer Abmahnung reagiert werden?

Eine Abmahnung sollte von Ihnen auf keinen Fall ignoriert werden. Die Gegenseite wird dann aller Voraussicht nach gerichtlich gegen Sie vorgehen. Zur Vermeidung von weiteren Kosten sollte jedoch ein Gerichtsverfahren vermieden werden. Sie sollten vielmehr unmittelbar anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere haben wir gegen zahlreiche Abmahnungen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA verteidigt und kennen daher die Gegenseite bereits sehr gut.

Sollte ich den geforderten Betrag einfach bezahlen?

Nein! Unsere Erfahrung zeigt, dass die in einer Abmahnung geforderten Beträge deutlich überhöht sind und meist um etwa 50 % reduziert werden können. Daher sollten Sie unbedingt anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen und den geforderten Betrag zunächst nicht bezahlen.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Fall einer Abmahnung beachten:

  1. Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen.
  2. Nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite auf.
  3. Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung.
  4. Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.
  5. Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge.
  6. Bleiben Sie ruhig.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.


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