Abmahnung Kanzlei Dr. Schenk für Bundesverband Automatenunternehmer e. V.

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Wir bearbeiten aktuell eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Dr. Schenk, welche diese im Auftrag des Vereins Bundesverband Automatenunternehmer e. V. ausgesprochen hat. Der Adressat der Abmahnung – unser Mandant – ist Betreiber einer Spielhalle.

Gegenstand der Abmahnung:

In der Abmahnung werden etwaige Wettbewerbsverstöße gerügt. So heißt es, unsere Mandantschaft erlaube in ihrer Spielhalle das Rauchen. Weiterhin halte unsere Mandantschaft die vorgeschriebene Sperrzeit für Spielhallen von 01:00 – 06:00 Uhr nicht ein.

Beide Vorschriften, gegen die unsere Mandantschaft verstoßen haben soll, stellen Marktverhaltensregelungen dar, weshalb deren Missachten wettbewerbswidrig sei.

Die Gegenseite macht folgende Ansprüche geltend:

  • Unterlassungsanspruch: Unsere Partei wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.
  • Kostenerstattungsanspruch: Es wird der Ersatz von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.242,84 € gefordert. Weiterhin werden Auskunftskosten und Detektivkosten geltend gemacht.

Wie sollte auf eine Abmahnung reagiert werden?

Zunächst einmal raten wir unbedingt davon ab, die Abmahnung zu ignorieren. Der uns vorliegenden Abmahnung ist eine von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollten Sie nicht ungeprüft unterzeichnen. Unserer Auffassung nach ist sie nachteilig formuliert, außerdem kann sie als Schuldeingeständnis gewertet werden. Durch ein vorschnelles Unterzeichnen schneiden Sie sich bereits zu Beginn etwaige Einwendungen gegen die Abmahnung ab. Auch im Hinblick auf die geltend gemachten Kostenforderungen ist eine anwaltliche Überprüfung dringend ratsam.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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