Abmahnung Kanzlei FAREDS für die Firma Nu Image „The Mechanic“

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Die Kanzlei FAREDS verschickt aktuell (28.12.2011) Abmahnungen hinsichtlich des Films „The Mechanic". Rechteinhaber ist die Firma Nu Image Film.

Die Kanzlei FAREDS aus Hamburg fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 980 Euro.

Von vielen Mandanten hören wir, dass sie diesen Film überhaupt nicht kennen, ein Download/Upload demzufolge also nicht stattgefunden haben kann. In einem solchen Falle sollte man jedoch trotzdem reagieren. Gerichtsentscheidungen der Vergangenheit zeigen nämlich, dass eine gerichtliche Verteidigung gegen eine Filesharing-Abmahnung oftmals mit erheblichen Kosten verbunden ist. Abgemahnte haben vor Gericht meistens relativ schlechte Karten. Gleichwohl sollte man nicht die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung vorschnell unterzeichnen. Vielmehr empfiehlt sich die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung. Dabei handelt es sich um eine Unterlassungserklärung, die man selbst abwandelt, sodass diese kein Schuldeingeständnis darstellt. Letztlich vermeidet man mit der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, dass der Rechteinhaber eine einstweilige Verfügung gegen einen beantragen kann. Nach Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung stellt sich sodann die Frage wie man sich hinsichtlich der geforderten Kosten verteidigen sollte. In vielen Fällen ist es tatsächlich so, dass diese überhöht sind. Dies hängt stark vom Einzelfall ab. Grundsätzlich ist bei den Kosten zwischen den eigentlichen Abmahnkosten und dem sog. Lizenzschaden zu unterscheiden. Bei dem Lizenzschaden fragt man, was eine Lizenz kosten würde, um einen Film weltweit online zu verbreiten. Hinsichtlich des Lizenzeschadensersatzanspruches haben die Rechteinhaber es zumeist relativ schwer, diesen durchzusetzen. Zum einen sind die Voraussetzungen verhältnismäßig hoch. Zum anderen hat zuletzt erst das Landgericht Köln in einem Beschluss entschieden, dass die geforderten Lizenzschadensersatzansprüche zumeist deutlich überhöht sind.

Wichtig ist jedenfalls, dass man reagiert. Man sollte jedoch richtig reagieren. Daher sollte man sich von einem auf Filesharing-Fälle spezialisierten Anwalt beraten und vertreten lassen. In vielen Fällen kommt man jedenfalls gut gegen Filesharing-Abmahnungen an. Wir stehen Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung. Die erste Kontaktaufnahme ist dabei kostenfrei.


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