Abmahnung – Kanzlei Frönd Nieß Lenzing Leiers wegen Wettbewerbsverstoß

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Nach uns vorliegenden Informationen spricht die Kanzlei Frönd Nieß Lenzing Leiers im Auftrag von Adam Nawracaj wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus. Den Abgemahnten wird vorgeworfen sich bei eBay als Privatperson angemeldet zu haben, obwohl er dort als gewerblicher Verkäufer aktiv ist. Insbesondere wird den Abgemahnten vorgeworfen, dass Sie kein Impressum vorhalten, keine Widerrufsbelehrung und kein Muster-Widerrufsformular bereithalten sowie gegen ihre Informationspflichten verstoßen.

In der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie Erstattung der Rechtsanwaltskosten gefordert.

Die Abgrenzung zwischen Privatverkäufer und gewerblichem Verkaufen und der Einordnung als Unternehmer erfolgt fließend.  Der Begriff des Unternehmers wird von der Rechtsprechung im Interesse der Marktteilnehmer, insbesondere der Verbraucher, allerdings weit ausgelegt.

Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internet-Plattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der relevanten Umstände zu beurteilen. Kriterien, die eine gewerbliche Tätigkeit nahelegen sind beispielsweise eine wiederholte Anbietung gleichartiger insbesondere auch neuer Gegenstände, Verkaufsaktivitäten in großem Umfang, eine Konzentration auf wenige Produktbereich sowie eine große Anzahl der von Dritten erhaltenen Bewertungen auf der Internet-Plattform (BGH vom 04.12.2006, I ZR 3/06).

Eine Anzahl von 74 Bewertungen in etwa 10 Monaten ist dabei als erhebliches Indiz gewürdigt worden (vgl. BGH GRUR 2009, 871, 873 - Ohrclips). Das OLG Hamm, Urteil vom 17.01.2013, Az.: 4 U 147/12 hat 60 Bewertungen in einem Jahr ausreichen lassen.

Sollten daher auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Frönd Nieß Lenzing Leiers erhalten haben raten wir dringend einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren. Gerade bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie der Schadensersatzsumme ist anwaltliche Hilfe dringend ratsam. Häufig sind vorgefertigte Unterlassungserklärungen aus Sicht des Abmahners positiv formuliert und beinhalten erhebliche Haftungsrisiken für den Unterzeichner. Eine Unterlassungserklärung gilt grds. ein Leben lang!

Zur Verteidigung gegen Ihre Abmahnung helfen wir Ihnen gerne. Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen und vertreten bundesweit. Selbstverständlich wehren nicht nur die Abmahnung ab, sondern machen Ihren Internetauftritt auch abmahnsicher, wenn Sie dies wünschen.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch erreichen oder senden Sie eine Mail an uns.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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