Abmahnung Kanzlei Sarwari wegen Filesharing von Pornofilmen der G&G Media GmbH

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Die Kanzlei des Rechtsanwalts Yussof Sarwari aus Hamburg mahnt aktuell (6/2016) wegen Filesharings des Pornofilms „Junge Mädchen – Das erste Mal anal #17“ für die G&G Media Foto-Film GmbH ab.

Vom Anschlussinhaber wird wegen der über dessen Internetanschluss festgestellten Urheberrechtsverletzung ein Betrag in Höhe von 650,00 EUR verlangt. Zusätzlich wird dieser aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, den Film vom Computer endgültig zu entfernen und sämtliche Kopien auf sämtlichen Datenträgern zu vernichten.

Der in dem Abmahnschreiben verlangte pauschale Vergleichsbetrag errechnet sich aus einem Lizenzschaden in Höhe von 600,00 EUR sowie aus verschiedenen anteiligen Gerichtskosten und anteilige Kosten für die Providerauskunft sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215,00 EUR. In der uns vorgelegten Abmahnung ergibt dies eine Gesamtsumme von 835,46 EUR.

Zwar ist es richtig, dass es zunächst eine Vermutung dafür gibt, dass der (richtig) ermittelte Anschlussinhaber als verantwortlich für festgestellte Urheberrechtsverletzung gilt, diese Vermutung kann jedoch bestenfalls gänzlich widerlegt werden.

Ein Anschlussinhaber genügt dabei seiner Darlegungslast dann, wenn er angibt:

„... ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen“ (BGH Urteil vom 8.01.2014,Az: I ZR 169/12).

Zwar könnte ein Anschlussinhaber auch noch als Störer haften, z.B. bei Verletzung von Belehrungspflichten gegenüber minderjährigen Familienmitgliedern, jedoch gibt es keine anlasslose Belehrungspflicht gegenüber Volljährigen.

„Den Inhaber eines Internetanschlusses, der volljährigen Mitgliedern seiner Wohngemeinschaft, seinen volljährigen Besuchern oder Gästen einen Zugang zu seinem Internetanschluss ermöglicht, trifft keine anlasslose Belehrungs- und Überwachungspflicht“ (Quelle: BGH-Pressemitteilung Nr. 87/2016 vom 12. Mai 2016 zum BGH-Urteil vom 12.05.2016, Az: I ZR 86/15).

Wir vertreten häufig Mandanten nach Erhalt von Abmahnungen wegen des Vorwurfs einer Urheberrechtsverletzung in Internettauschbörsen (Filesharing). Ziel unserer Vertretung ist eine effektive, schnelle Abwehr vor zu hohen oder gar unberechtigten Forderungen im Interesse unserer Mandanten.

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt


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