Abmahnung Manuel Moule durch Rechtsanwälte Hild&Kollegen, RAin Piller

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Wer mahnt wegen was ab?

Der Inhaber des eBay-Shops scout-store_de, Manuel Moule, lässt über die Kanzlei Hild & Kollegen, die Kollegin Kerstin Piller, wegen Verstoßes gegen die Angabe zu Grundpreisen abmahnen (05/2020). Betroffen ist das Segment hochwertiger Spirituosen. 

Ist die Abmahnung in der Sache berechtigt?

Wie bei den meisten Abmahnungen, ist der konkrete Vorwurf in der Sache selbst nicht des Streitens wert. Die angegriffenen Onlinewerbung weist den vorgeworfenen Fehler auf, ist also dementsprechend zu überarbeiten. Die Kanzlei Hild&Kollegen verfügt über langjährige Erfahrung im gewerblichen Rechtsschutz und speziell im Bereich von Abmahnungen im Onlinebereich, sodass hier ein handwerklicher Fehler, aus dem man ggf. Vorteile ziehen könnte, schon per se unwahrscheinlich erscheint. Die abmahnende Partei, Herr Moule, wirkt mit seiner Onlinetätigkeit nicht so, als würde er einen besonders nachhaltigen Handel treiben, ist aber fraglos im einschlägigen Bereich tätig und ist damit auch Wettbewerber meiner Mandantschaft – also abmahnberechtigt. Eine intensive Abmahntätigkeit ist zu ihm nicht zu erkennen.

Was ist zu tun?

Auf so eine Abmahnung kann man mit einer Unterwerfung reagieren, mit der man den Verstoß hinnimmt, für die Zukunft bei erneutem Verstoß ggf. eine Vertragsstrafe verspricht. Dann ist die Sache mit Abstellen des Verstoßes und Zahlung der Abmahnkosten zunächst erledigt. Alternativ reagiert man nicht und wartet ab, ob die abmahnende Partei dann ein Gericht anruft, was die Regel ist. So war es dann auch hier. Herr Moule beantragte eine einstweilige Verfügung am LG Hamburg. Auch wenn das in seiner Abmahnung bezifferte Unterlassungsinteresse in der bezifferten Höhe zunächst nicht verständlich wirkt, weil er selbst in diesem Segment eine eher überschaubare Tätigkeit entwickelt, so hat das LG Hamburg nicht nur seinen materiellen Vorwurf (Verstoß gegen die PAngV) bestätigt, sondern auch seine Streitwertvorstellungen im Rahmen des Erlasses eines Verfügungsbeschlusses geteilt. Dies erfolgte seitens des LG unter dem Hinweis, dass gerade bei teuren Spirituosen die Preisvergleichbarkeit besonders wichtig sei und dies die Angabe des Grundpreises bedinge. 

Die Wertung des LG Hamburg ist vertretbar. Vor diesem Hintergrund ist weder das Streiten zum Verstoß, noch zu den Kosten sinnvoll. Ich habe meinem Mandanten angeraten, zur einstweiligen Verfügung eine Abschlusserklärung abzugeben und die Kosten des Abmahners auszugleichen.   

Was sagt uns das?

Abmahnungen haben oft ein schlechtes Image, sind aber letztlich nicht nur im Sinne des Gesetzgebers, sondern aller Marktteilnehmer. Der Gesetzgeber weiß, dass er selbst nicht der Aufgabe gewachsen wäre, fairen Wettbewerb zu gewährleisten, in dem er selbst sicherstellt, dass alle Händler zu gleichen Bedingungen und ohne Täuschungen und Irreführungen verkaufen können. Abmahnungen dienen dabei nicht nur dem Verbraucher, sondern sind letztlich das ureigenste Interesse des Handels selbst, weil sie sicherstellen, dass nicht der Händler den größten Erfolg hat, der besonders dreist wirbt, ggf. auch mit jeder erdenklichen Täuschung, sondern dass sich letztlich Preis-Leistung und Qualität im gesetzlichen Rahmen durchsetzen kann. 

Sind auch Sie abgemahnt worden, achten Sie darauf, dass auch im Rahmen der Vertretung Ihrer Interessen Ihr betriebswirtschaftliches Interesse im Vordergrund steht und stürzen Sie sich nicht in Konflikte, des Streitens willens (oder im Konfliktinteresse Ihres Anwalts...).

Sie suchen einen Fachanwalt im gewerblichen Rechtsschutz, mit über einem Jahrzehnt Erfahrung im Bereich von Abmahnungen im Onlinehandel? Er soll schon vor jedem OLG verhandelt haben und ggf. auch wissen, was es heißt, vor dem BGH zu stehen? Er soll alle prozessualen Tricks und Kniffe kennen, aber auch wissen, wann es sich vielleicht eher nicht lohnt, zu streiten?  

Dann sind Sie bei mir richtig.

Fachanwalt ist nicht gleich Fachanwalt.

Ihr Fachanwalt im gewerblichen Rechtsschutz, mit den Schwerpunkten, die Ihnen helfen:

Rechtsanwalt 

Jörg Faustmann

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