Abmahnung Markenrecht | Tommy Hilfiger Plagiate | Markenverletzung

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Aktuell wurden wir wieder einmal mit der Bearbeitung einer Abmahnung der Tommy Hilfiger Europe B.V. und PVH Deutschland GmbH, ausgesprochen durch die Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen, beauftragt. Wir haben an dieser Stelle bereits mehrfach über diese Abmahnung berichtet.

Die Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen behaupten im Rahmen der Abmahnung, dass die Tommy Hilfiger Licensing LLC der Tommy Hilfiger Europe B.V. vertraglich das Recht zur Nutzung der Marke „Tommy Hilfiger“ und der Bildmarke „Tommy Hilfiger“ sowie der deutschen Wortmarke „Tommy“ eingeräumt habe.

Ferner wird im Rahmen der Abmahnung behauptet, dass Bekleidungsstücke im Rahmen eines Testkaufs über eBay erworben wurden und sich herausgestellt habe, dass diese Produkte Plagiate seien.

In der Abmahnung anlässlich dieser Markenverletzung werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Auskunft hinsichtlich der Vertriebswege verlangt. Ferner soll sich das betroffene Unternehmen verpflichten, die Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 200.000 € zu übernehmen.

Markenrechtliche Abmahnung erhalten – was jetzt?

Wir empfehlen zunächst, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterschreiben. Eine Unterzeichnung der Unterlassungserklärung kommt einer Anerkennung sämtlicher Ansprüche der Abmahner gleich. Es ist vielmehr sinnvoll, die gesamte Abmahnung von einem fachkundigen Anwalt für Markenrecht /Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Marke = gewerbliches Schutzrecht) prüfen zu lassen.

Kompetenter Rechtsbeistand durch die Fachkanzlei Dr. Wallscheid & Drouven

Dr. Oliver Wallscheid LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und vertritt seit mehreren Jahren viele Mandanten, die markenrechtliche Abmahnungen erhalten haben.

Unsere Mandanten profitieren dabei von der Erfahrung mit solchen Abmahnungen und unserer Spezialisierung auf dem Gebiet des Markenrechts.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen bei Interesse eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung. Schicken Sie uns zu diesem Zweck ein Fax oder ein E-Mail mit der Abmahnung.

Wir bieten unseren Mandanten:

  • kostenlose Ersteinschätzung des Falls,
  • Prüfung der Abmahnung,
  • im Fall einer berechtigten Abmahnung bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung – die den Betroffenen nicht weiter bindet, als unbedingt nötig, damit ein Gerichtsverfahren oder eine einstweilige Verfügung vermieden wird – sowie das Führen von Vergleichsverhandlungen, um die Angelegenheit möglichst zu einem annehmbaren Abschluss zu führen.

Das kostenlose Erstgespräch ist für Sie unverbindlich. Sie entscheiden erst anschließend, ob unsere Kanzlei Ihren Fall bearbeiten soll.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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