Abmahnung Motion E-Services GmbH durch die CBH Rechtsanwälte

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Uns liegt derzeit an aktuelles Abmahnschreiben vom 14.05.2021 vor, welches im Auftrage der Motion E-Services GmbH wegen der unberechtigten Verwendung von urheberrechtlich geschützten Lichtbildern gegenüber einer unserer Mandantinnen ausgesprochen wurde.

Bei der Motion E-Services GmbH handelt es sich ausweislich des Abmahnschreibens um eine Unternehmensgruppe, die auf dem Sektor des Betriebs von Bekleidungsstücken tätig ist. Sie lässt insofern professionelle Fotografien von Kleidungsstücken anfertigen.

In dem uns vorliegenden Abmahnschreiben wird unserer Mandantin vorgeworfen, auf dem Onlinemarktportal eBay vier Lichtbilder verwendet zu haben, an denen der Motion E-Services GmbH die erforderlichen Rechte für ihr Vorgehen zustehen.

Von unserer Mandantschaft wird einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert sowie Abmahnkosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 16.000,00 €, was einem Betrag in Höhe von 1.134,55 € inkl. USt. entspricht. Daneben macht die Motion E-Services GmbH umfangreiche Auskunftsansprüche sowie auch bereits Lizenzschadensersatzansprüche dem Grunde nach geltend.

Wie ist mit der Abmahnung umzugehen?

Wir raten zunächst unbedingt davon ab, in Kurzschlussreaktionen zu verfallen. Wir haben bereits in der Vergangenheit häufiger gegen die Motion E-Services GmbH vertreten. Speziell im Hinblick auf die Abgabe der geforderten Unterlassungsunterklärung gibt es zahlreiche Punkte zu beachten, die sich insbesondere nach Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung nachteilig auswirken können. Hierzu beraten wir Sie natürlich umfassend und umfangreich.

Des Weiteren ist uns in Mandaten aus den letzten Jahren häufiger aufgefallen, dass die Frage der behaupteten Urheberrechtsverletzungen durchaus genauer hinterfragt werden sollten. Auch die in Ansatz gebrachten Gegenstandswerte sind stets zu überprüfen. In den uns vorliegenden Abmahnschreiben geht die Kanzlei CBH davon aus, dass die von uns vertretene Mandantschaft gewerblich im Sinne des Zivilrechtes handelt. Auch dies ist ein Aspekt, der stets einer genauen Überprüfung bedarf, da hiervon insbesondere die Höhe der geltend gemachten Ansprüche abhängt.

Sollten Sie eine Abmahnung der Motion E-Services GmbH erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer spezialisierten Hilfe zur Verfügung. Als Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht sind wir hierbei für Sie der richtige Ansprechpartner. Lassen Sie uns das Abmahnschreiben gern zukommen per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder rufen Sie uns unverbindlich unter der Rufnummer 02307/17062 an. Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.


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