Abmahnung Motion E-Services oder Motion E-Commerce GmbH durch CBH? – eBay Kleinanzeigen Urheberrechtsverletzung

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Was kann ich tun gegen eine Abmahnung der Motion E-Services GmbH über die CBH Rechtsanwälte?

Uns liegen zwei weitere Abmahnungen der CBH Rechtsanwälte aus Hamburg vor. CBH mahnt im Auftrag der Motion E-Services GmbH Urheberrechtsverletzungen auf der Plattform eBay und eBay Kleinanzeigen ab. Wer eine Abmahnung der CBH Rechtsanwälte aus Hamburg erhält, sollte diese unter keinen Umständen unbeachtet lassen.

Die Abmahnungen – der Vorwurf – die Forderung

In einem Fall wurde die Benutzung zweier Bilder eines Mantels der Marke „Usha“ abgemahnt. In einem weiteren Fall geht es um das Foto eines Mantels der Marke „Dreimaster Schmuddelwedda“. In beiden Fällen wurden Rechtsanwaltskosten in Höhe von 124,00 € zzgl. MwSt. anhand eines Unterlassungsstreitwertes von 1.000,00 € gefordert. In einem Fall werden Ermittlungsgebühren verlangt. Diese seien durch die Beauftragung eines Testkäufers entstanden, der die Adresse des Verletzers in Erfahrung bringen sollte.

Unsere Einschätzung – rechtliche Bewertung – unser Rat

Sie sollten im Fall einer urheberrechtlichen Abmahnung niemals die beigefügte Unterlassungserklärung oder gar eine Verpflichtungserklärung ohne vorherige Überprüfung unterschreiben. In vielen Fällen sind die vorgegebenen Erklärungen deutlich zu weit gefasst. Wer voreilig unterschreibt, verpflichtet sich zu mehr als rechtlich notwendig. Sie sollten die Abmahnung daher prüfen lassen. Gegebenenfalls sollte, soweit eine Rechtsverletzung vorliegt, eine modifizierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben werden. Im Regelfall ist es mit der Zahlung der Anwaltsgebühren in Höhe von 124,00 € nämlich nicht getan. Auch reicht es nicht aus, die Bilder bei einer Abmahnung einfach zu entfernen. Der Verletzte hat wegen einer Verletzung seines Urheberrechts verschiedene Ansprüche gegen den Verletzer.

Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz

Der Urheber hat dann Ansprüche auf Auskunft der Nutzung nach Art und Umfang und Reichweite. Daneben hat er einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch. Mit dem Auskunftsanspruch soll die Dauer, die Art der Nutzung und die Reichweite der Urheberrechtsverletzungen festgestellt werden. Anhand der Dauer, der Art und des Umfangs der rechtswidrigen Nutzung werden dann fiktive Lizenzgebühren als Schadensersatz geltend gemacht. Zur Berechnung fiktiver Lizenzgebühren werden die vom Urheber unter normalen Umständen veranschlagten Lizenzgebühren herangezogen. Oft kommt ein Zuschlag von bis zu 50 % in Betracht, aufgrund der rechtswidrigen Benutzung der Bilder. Teils werden weitere 100 % Aufschlag für die fehlende Urhebernennung geltend gemacht. So kommen schnell Forderungen mit mehreren tausend Euro zusammen.

Ist der Verletzer gar Gewerbetreibender und wird ein gewerblicher Hintergrund festgestellt bzw. vorgeworfen oder steht auch eine Markenrechtsverletzung im Raum, können schnell sehr hohe Kosten auf den Abgemahnten zukommen.

Wir helfen!

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, können wir Ihnen helfen. Gerne überprüfen wir für Sie eine Abmahnung der CBH Rechtsanwälte. Wir helfen Ihnen bei Abmahnungen im Urheberrecht, Markenrecht, Designrecht oder Wettbewerbsrecht.

Rechtsanwalt Oliver Eiben



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