Abmahnung nach "Streaming" von Film auf Popcorn Time erhalten? / Anwalt für Urheberrecht

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1. Was ist passiert?

Derzeit werden in großem Maß Nutzer des Dienstes „Popcorn Time“ wegen des illegalen Down- und Uploads von Filmen abgemahnt und zur Zahlung von hohen Schadensersatzforderungen aufgefordert. Popcorn Time ähnelt von der Bedienung zwar einem Streaming-Dienst, wie z.B. Netflix, ist aber technisch wie eine klassische Tauschbörse aufgebaut, deren Nutzung mit Urheberrechtsverletzungen verbunden ist. Nutzer, die über Popcorn Time einen Film schauen, laden diesen also im Hintergrund auf den eigenen Rechner und bieten das Werk dabei auch anderen zum Download an.

2. Was wird gefordert?

Bei Werken, die ohne Einwilligung des Rechteinhabers bei Popcorn Time kostenlos angeboten werden, können Abmahnkanzleien demnach im Auftrag des Rechteinhabers die IP-Adressen der Nutzer ermitteln und mit daraus folgender Auskunft den jeweiligen Anschlussinhaber abmahnen. Dabei wird nicht nur die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, sondern es werden z.T. auch Kosten in Höhe von mehr als 900,00 Euro je Film geltend gemacht. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn ein Film über Popcorn Time nicht vollständig angesehen wurde, sondern nur für wenige Sekunden oder Minuten „hineingeschaut“ wurde.

3. Was können Sie tun?

Die einer Abmahnung häufig beiliegende vorbereitete Unterlassungserklärung sollten Sie ohne vorherigen rechtsanwaltlichen Rat nicht abgeben. Im Fall eines Verstoßes, der nicht einmal auf Ihr eigenes Verhalten zurückzuführen sein muss, droht Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro, bei mehreren Filmwerken können sogar mehrere dieser Vertragsstrafen anfallen. Unsere Kanzlei hat sich im Urheberrecht für einen Mandanten u.a. mit einer Gesamtvertragsstrafe von 127.500 EUR befassen müssen. Dies sollte Ihnen nicht passieren.

Ebenso sollten Sie die geforderten Kosten nicht ohne Beratung bezahlen oder der Gegenseite irgendwelche Auskünfte erteilen, ohne vorher den Rat eines instruierten Rechtsanwalts eingeholt zu haben.

Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, rufen Sie uns an! Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, per Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir sind bundesweit tätig und haben in über 10 Jahren zahlreiche urheberrechtliche Verfahren geführt. Wir würden uns freuen, auch Ihnen helfen zu dürfen!

4. Warum wir?

Das Urheberrecht gehört auch in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“, aber auch zum „Informationstechnologierecht“ (IT-Recht). Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert und ist Fachanwalt für IT-Recht. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Urheberrecht und wir haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir erstellen auch Nutzungs- und Lizenzverträge oder prüfen Ihre Webseite. Auf unserer Kanzleisite finden Sie über 7000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die nahezu werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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