Abmahnung Rechtsanwalt Karsten Ludolph für Thomas Babel

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Wir wurden mit der Verteidigung gegen eine aktuelle Abmahnung des Rechtsanwalts Karsten Ludolph beauftragt, die dieser im Auftrag des Herrn Thomas Babel ausgesprochen hat. Es geht um eine angebliche Wettbewerbsverletzung wegen Nichtregistrierung zum LUCID-Verpackungsregister.

Im Abmahnschreiben heißt es, dass zwischen unserem Mandanten (dem Adressaten der Abmahnung) und Herrn Thomas Babel ein Wettbewerbsverhältnis bestehe. Beide böten auf Amazon ähnliche Artikel an und seien folglich Mitbewerber. Herr Babel will herausgefunden haben, dass unser Mandant sich vor dem gewerblichen Inverkehrbringen von Produktverpackungen nicht beim Verpackungsregister LUCID registriert habe. Die Vorschrift des § 9 Absatz 4 Verpackungsgesetz sieht vor, dass Onlinehändler sich vor dem Inverkehrbringen von Verpackungen beim Verpackungsregister LUCID registrieren müssen. Hierunter fallen "mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen." Die Registrierung muss im Verpackungsregister "LUCID" der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister mit Stammdaten und Markennamen erfolgen. Außerdem besteht eine Lizenzierungspflicht, eine umfassende Meldepflicht an die Stiftung, eine erweiterte Pfandpflicht auf Getränkeverpackungen und neue Hinweispflichten. Bei Verstößen gegen das Verpackungsgesetz können einerseits Bußgelder von bis zu 100.000,00 € drohen, andererseits auch Abmahnungen von Mitbewerbern. 

Forderungen:

Unser Mandant soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben und damit versprechen, die angebliche Wettbewerbsverletzung in Zukunft nicht zu wiederholen. Für den Falle eines Verstoßes müsste er eine Vertragsstrafe an Herrn Babel zahlen.

Darüber hinaus soll unser Mandant die Abmahnkosten in Höhe von 818,20 € erstatten, die Herrn Babel für den Ausspruch der Abmahnung entstanden seien.

Wie auf die Abmahnung reagieren?

Sie sollten die Ihnen vorgeworfene behauptete Wettbewerbsrechtsverletzung umfangreich von einem im Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen lassen. Das ist vor allen Dingen vor dem Hintergrund der geforderten Zahlung anzuraten. Unserer Erfahrung nach sind die in Abmahnungen geforderten Zahlbeträge oftmals zu hoch. Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht vertritt seit Jahren bundesweit Mandanten, die wegen angeblicher Rechtsverletzungen abgemahnt, verklagt oder zur Unterlassung aufgefordert wurden. Gerne helfen wir auch Ihnen weiter! 

Folgende Grundregeln haben wir für den Fall des Erhalts eines Aufforderungsschreibens oder einer Abmahnung zusammengestellt:

  • Bewahren Sie Ruhe, wir können Ihnen helfen
  • Reagieren Sie nicht selbständig auf eine Abmahnung
  • Unterschreiben Sie insbesondere keine Dokumente oder leisten Zahlungen
  • Beachten Sie die gesetzten (oft kurzen) Fristen
  • Wenden Sie sich an einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Gerne können Sie unsere Kanzlei nach Erhalt eines Anwalts- oder Abmahnschreibens via Telefon (02307-17062) oder E-Mail unter ra@kanzlei-heidicker.de kontaktieren. Wir werden dann Ihren Fall individuell und zunächst völlig unverbindlich und kostenfrei prüfen. Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung geben wir Ihnen sodann eine Rückmeldung, welche Vorgehensweise wir in Ihrem konkreten Fall vorschlagen. Hierbei nennen wir Ihnen sodann auch gerne einen transparenten und fairen Pauschalpreis, für den wir Sie gerne vertreten. Wir vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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